ich habe den bericht mit der kassierin auch gesehen -und da hieß es ,es wäre eine verdachtskündigung -und diese kündigung ist berechtigt- ich denke das wird dann der selbe sachverhalt werden -und richtig vielleicht man wollte sie loswerden.
auch wenn ich wfwbinder zu stimme-aber wer garantiert denn das wirklich hilfebedürftige dann davon provitieren und es nicht leere versprechen sind- in der heutigen zeit - warum nicht selber was auf die beine stellen im sektor kinder und alte menschen ist da noch viel spielraum für eine gut durchdachte idee die auch geld bringen könnte und man hinterlässt ja dann auch ein lebenswerk und weiß in was man investiert hat und das es sinnvoll war
ich stimme allen zu und wie wärs denn mit einer eigenen schulbegleitung-das heisst -vielleicht eine noch ausfüllbare marktlücke-ohne wenig kosten. wenn man das überlegt angeht könnte man vielleicht damit auch geld verdienen und würde somit noch was sinnvolles tun
wenn zum notar bestellt wurde gab es ein testament-wahrscheinlich-und wenn der vater auch ausgeschlagen hat dürfen dann deine geschwister und der vater die erbmasse deiner mutter nicht mehr verwalten und veräussern da sie mit der ausschlagung keine rechtmässigen erben mehr sind und du in die erbfolge eintrittst -wenn du einen erbschein beantragst kannst du sachen besser prüfen und du kannst auskünfte verlangen über den verbleib der erbmasse deiner mutter-aber es wird sehr schwierig im alleingang-auch falls die erbmasse überschuldet ist kannst du einen antrag auf nachlassinsolvenz stellen-allerdings kannst du dann nicht mehr über das erbe verfügen-haftest aber dafür nicht mit deinem eigenen geld-auf jedenfall ohne rechtsbeistand ein schwerlösbares problem.
bevor alles umgetauscht wird mal nachprüfen ob darunter scheine mit wertsteigerung sind- und diese scheine aufbewahren.weil auch umlaufgeld im wert steigen kann und dann interessant für sammler wird
wenn die tochter zur schule geht und damit als versorgt gilt was spricht dann gegen eine arbeitsaufnahme in diesem zeitraum- imübrigen warum sich länger als nötig von einem mann abhängig machen -die gesetzlichen ansprüche gegen den kindsvater verschwinden nicht .
wenn du einen handwerker bar bezahlst für seine leistung -wie willst du falls er schlecht gearbeitet hat ansprüche gegen ihn stellen auf jeden fall schriftlich die zahlung festhalten und ihn unterschreiben lassen und barzahlung drauf schreiben und für welche leistung - einfach so ohne beleg würde ich selbst nie an einen handwerker geld zahlen -ob ich ihn kenne oder nicht ist ohne relevanz und ausserdem ist er ja nicht der einzigste handwerker in deutschland
wenn du bei deinem steuerberater bleiben möchtest weil er nett ist-okay -aber wenn du einen fachmann brauchst der sich seine fehler auch noch unterschreiben lässt wäre die überlegung -kann ja wieder passieren -schon greifbar-und deshalb würde ich raten genau abzuwägen.
sowieso brauchst du das einverständnis des vermieters wenn du untervermieten willst weil ohne dessen einverständnis darfst nicht einfach untervermieten-wenn du es trotzdem tust kann dir die wohnung gekündigt werden -der untermieter fliegt sowieso raus-also such nochmal ein freundliches gespräch mit dem vermieter auch wenn es dir schwer fällt -wenn garnichts geht such dir ne kleine wohnung die für dich bezahlbar ist
diese frage unbedingt rechtlich abklären lassen vielleicht gehst du mal zu einem arbeitslosen zentrum oder einer anderen dir bekannten stelle die solche fragen beantworten kann- im alleingang auf gut dünken wird es kompliziert sein- könnest ja auch beim sozialgericht telefonisch nachfragen wie du dich verhalten musst- und vielleicht kannst du ja auch einen beratungsschein für einen rechtsanwalt erhalten aber du musst schnell aktiv werden
es könnte aber auch sein wenn die möbel nicht mehr in ordnung sind und damit für das möbelhaus nicht mehr verkaufbar sind das du schadensersatz leisten musst und die möbel trotzdem behalten kannst- aber ich denke vielleicht nochmal mit deiner frage rechtlich kompetenten rat einholen wäre sinnvoll
solange die gekauften möbel nicht vollständig bezahlt sind gehören sie dir nicht und wenn du diese möbel nicht bezahlen kannst und es keine andere einigung gibt -musst du die möbel bei verlangen wieder zurück geben und wirst wahrscheinlich noch was dazu zahlen müssen wegen der von dir damit verursachten kosten- alternativ wenn du die möglichkeit hast freunde um eine geldhilfe bitten um die möbel komplett zubezahlen -dann gehören dir wenigstens die möbelund dann kannst du vielleicht die zusätzlich entstanden kosten in raten abzahlen oder du zahlst alles auf einmal spart dann enorm an weiteren stress
deine frage lässt sich sehr genau googeln sieh mal unter wikkipedia nach
wer schadenersatzansprüche geltend machen will unterliegt der nachweispflicht . kommt drauf an wie lange das licht kaputt war-ob andere mieter das wussten und vielleicht das dem hausmeister gemeldet haben- ich vermute mal ihr habt die schlechteren karten
kommt drauf an wie einfach das schloss auswechselbar ist- wenn du auch die tür dabei nicht beschädigst sollte es möglich sein-du könnest dieses problem auch geschickt umgehen wenn du den hausmeister um das auswechseln bittest und dir einen guten grund einfallen lässt weshalb du ein neues schloss brauchst-
ohne schwerwiegende begründung kannst du nicht ablehnen -aber- ein spatz in der hand ist besser als die taube auf dem dach.- mach das beste draus und denk positiv.
es ist ja schon ein glück dass der arzt in der nähe war und damit auch im interesse der frau durch eine fachliche medizinische versorgung weitere schäden begrenzt hat- ich kann mir nicht vorstellen das dieser arzt das getan hat um einen finianziellen nutzen daraus zu ziehen sondern das er bemüht war dieser frau zu helfen da er sich dazu verpflichtet sieht und ja eigentlich auch dazu verpflichtet ist-wie sowas dann verrechnet wird kann ich nicht beantworten aber ich denke die frau wird später dankbar sein das nicht ein laie versucht hat eine medizinische versorgung vorzunehmen wobei gerade bei sehr schweren verletzungen unzreichendes fachwissen den schaden nur vergrössert und auch der jenige dann sich mit seinem handeln im strafrechtlichen raum bewegt.
auch wenn es merkmale für die erkennung von falschgeld gibt ist einem menschen nicht rechtlich aufzwingbar das er wissen muß wann es sich um falschgeld handelt -zumal wenn er kein experte ist. vorsicht im umgang mit geld ist ohne frage ratsam und wenn der verdacht besteht vielleicht in unfreiwilligen besitz von falschgeld geraten zu sein würde ich zur polizei gehen und das geld mit der vermutung dort vorlegen - auch wenn du nichts ersetzt bekommst hast du zumindest dich geschützt-leider sind deutsche gesetze in ihrer auslegung dehnbar wie gummibänder-recht haben heisst nicht gleich recht bekommen -
lohnsteuerklasse 1 ist für ledige ohne kind -lohnsteuerklasse 2 füralleinstehende mit kind -lohnsteuerklasse3 für verheiratete mit kind -lohnsteuerklasse 4 bei gleichem einkommen der ehepartner -etc. so habe ich das mal gehört.und wenn ihr nicht verheiratet seit sondern nur zusammen lebt hat der kindesvater und du die freibeträge der kinder zu gleichen teilen -wenn nicht anders vereinbart - aber ich weiss nicht ob du tatsächlich in lohnsteuerklasse 1 rutscht -solche fragen vielleicht lieber nochmal einen steuerberater stellen oder einer nochmal steuerklassenrecht googeln.
ich würde dir anraten vielleicht mitglied im mieterschutzbund zu werden denn dort kann man dir auch gleich erklären ob deine betriebskostenabrechnung korrekt ist und wenn nicht werden sie dir weiterhelfen und du kannst dich ja dann mit allen problemen die wohnung betreffend an den mieterschutzbund wenden- so teuer ist die mietgliedschaft auch nicht im verhältnis zu den vorteilen.