Hallo,
vor circa 4 Monaten habe ich einen Termin bei einem Notar gehabt und dort über die Gründung einer Gesellschaft gesprochen. Es waren allerdings noch steuerliche Fragen offen weswegen wir mit der Vereinbarung verblieben sind, dass ich auf ihn zukommen werden sobald diese Fragen geklärt sind.
Der Notar hat mir nach einigen Wochen eine Rechnung für eine ungewollte Gründungsurkunde, Gesellschaftervertrag und Handelsregisteranmeldung zugeschickt (nichts davon hatte ich unterschrieben oder zugesagt). Bei dem Gesellschaftervertrags(-Entwurf) mit angeblicher Individualisierung, sodass diese teurer als bei einer Gründung nach Musterprotokoll ist.
Die Vertragsentwürfe habe ich nie erhalten, sondern nur eine Rechnung. DIe Rechnung habe ich nach der zweiten Aufforderung nicht bezahlt (es stand nicht Mahnung auf der Rechnung) und nun ein Brief bekommen der mir die Einleitung einer Zwangsvollstreckung androht.
Bei dem Rechnungsbetrag handelt es sich um einen recht kleinen dreistelligen Betrag - der Aufwand ist also eher eine Prinzip Sache.
Nun ist meine Frage: Wie ist der Ablauf dieser Zwangsvollstreckung und welche Kosten kommen an welcher Stelle auf mich zu?
Wenn ich Wikipedia richtig verstehe muss für eine Zwangsvollstreckung erst ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeleitet werden. Sollte ich diesem innerhalb von 2 Wochen widersprechen kommt der Fall nach Prüfung (durch wen?) vor ein Amtsgericht.
Bisher sehe ich als potenzielle Kosten:
- Gebühren für den initialen Mahnbescheid (23€)
- Gebühren für die Formulierung des Widerspruchs (oder kann dieser auch ohne einen Anwalt formuliert werden?)
- Gerichtskosten für die Verhandlung vorm Amtsgericht
- Zinsen auf den Rechnungsbetrag?
- Portokosten
- Anwaltskosten des Notars (oder seine eigene Zeit?)
Liege ich damit richtig? Hat jemand eine ungefähre Worst-Case Kosteneinschätzung?
Vielen Dank für eure Mithilfe!