Rechungsprobleme mit Telefonanbieter - Anwaltskosten

4 Antworten

Da frage ich mich, was Dich davon abhält, einfach die Abbuchung rückgängig zu machen. Das ist bei Lastschriften möglich und zwar ohne Begründung. Mußt nur der Bank den Auftrag dazu erteilen. Schon hast Du Dein Geld wieder und anschließend schreibst Du eine ausführliche Beschreibung des Gesamtvorgangs an die Gegenseite und forderst mit Fristsetzung die Bestätigung, dass der Betrag der Überweisung bei ihr eingegangen ist. Was brauchst Du dazu einen Anwalt? Schreiben kannst Du doch. Ob man bei einem derartigen Larifari im derzeitigen Verfahrensstadium Anspruch auf Anwaltskostenerstattung hat, erscheint zumindest zweifelhaft.

Einschreiben mit Fristsetzung ist schon raus. Frist verstreicht bald. Ich gehe davon aus, das diese Masche System hat. Die wollten die Kunden wohl einschüchtern.

Nun steh ich vor der Frage ob ich nochmal einen Anwalt einen Brief mit der Forderung aufsetzen lasse, oder ob ich einfach zurücküberweise woraufhin die sicher mit Inkasso poltern werden.

Mit ist egal wann ich einen Anwalt einschalte. Mir ist nur wichtig das die am Ende diesen auch komplett zahlen müssen.

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@bitterlemon2808

Zahlen muss im Allgemeinen immer derjenige, der die " Musik " bestellt !

Wenn du Beweise für deine Behauptung hast und du sagst die hast du, dann zahlt der Unterlegene die Gerichtskosten, falls er es auf eine Klage ankommen lässt.

Lass die Überzahlung zurückbuchen und warte der Dinge.

Bist du damit nicht schnell genug, geht auch eine Rückbuchung nicht mehr und du musst wirklich einen Anwalt beauftragen, wenn du das Geld wiedersehen möchtest.

Du siehst doch an Hand deiner bisherigen Aktivitäten, du kommst so nicht einen Schritt weiter ! K.

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Ich würde das auch erst mal so versuchen. Frag deine Bank nochmal, ob das Geld tatsächlich 2 Mal abgebucht, bzw. abgebucht und überwiesen wurde und wenn ja, dann lass es dir einfach wieder zurückbuchen.

Danke für deine Anwort. Wie sieht es mit den Anwaltskosten aus? Nach einer Rückbuchung werden die sicher losstürmen.

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Du hast Dich so drauf eingeschossen einen Anwalt einschalten zu müssen, dass ich fast glaube, es steckt mehr hinter der Geschichte.

Allein der Satz - meine Freundin wiegt 50 kg und soll mit solchen Inkassotypen keinen Kontakt haben, erinnert mich an Mafia-Methoden.

Ein Inkassobüro stellt Forderungen mit empfindlichen Zusatzgebühren und schleift Dich im Ernstfall vor Gericht.

Schlägertypen vor der Tür sind eher die Ausnahme ;-))

Also auch von mir der Vorschlag: Eine Kopie von der bezahlten Rechnung mit Erklärungsschreiben an den Telefonanbieter und die unberechtigte Lastschrift zurückbuchen lassen.

So lassen sich einfache Irrtümer aufklären - wenn nicht mehr dahinter steckt!

Das war ja nur die Antwort auf den Fall was bei dem anderen User passiert wäre.

Ich habe 3 Chats mit den Telefonanbieter hinter mir und protokolliert. Ich habe 2 Anrufe hinter mit, mit Namen. Die leiten immer nur weiter an eine Fachabteilung mit der sie mich aufs verrecken nicht verbinden wollen. Ich höre immer nur, das die sich melden werden, aber es kommt nicht.

Was dahinter steckt: Die wollen das Geld einfach doppelt behalten und hoffen das man klein beigibt.

Ich werde wohl einen Tag nach Frsitablauf zurücküberweisen lassen müssen. Hab nur keinen Bock auf den Quatsch der daraus entstehen wird. :-(

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@bitterlemon2808

Also den Quatsch würde ich mir antun, bevor ich nachweislich doppelt zahle!

Augen zu und durch - oder habt ihr was zu verschenken?

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@Primus

Nein, zu verschenken haben wir nichts. Nur meine Zeit ist mir eigentlich zu schade. Ökonomisch wäre es sinnvoller denen eine doppelte Rechnung zu lassen und die Zeit zu sparen, aber ich gönne es denen nicht.

Werde nun wohl zurücküberweisen.

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Hallo,

wenn Du im Recht bist: warum lässt Du nicht den Abruf platzen ?

Dann könnten die aber den Anschluss sperren. Das wäre doof.

Ich würde erst den Anbieter wechseln und mich dann streiten.

Viel Glück

Barmer