Seit Umsetzung der SEPA-verordnung ist nur noch der IBAN das alleinige Merkmal mit dem die Banken die Buchung vornehmen dürfen. Ein BIC ist innerhalb des EWR gar nicht mehr nötig, ob bei SEPA-Zahlungen in die Schweiz die Bank den BIC verlangt, kann sie entscheiden (müsste aber nicht - es gibt dafür genauso Listen wie bei anderen Ländern). Ob natürlich die Bank trotzdem immer noch ihren Kontonummer-Namensvergleich im Hintergund laufen hat, der vor der SEPA eigentlich Pflicht war, liegt in eigener Hoheit. Aber selbst mit diesem sind Zahlungen an eine Firma mit/ohne Zusatz wie GmbH CoKG aA Ltd. SE egal. Auch Buchstabendreher sind in der Regel unschädlich. Es sollte halt passen - an MickeyMouse sollte man nicht gerade senden.

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Ob der BIC BANKDEFF oder BANKDEFFXXX lautet ist sehr wohl egalt. Die ersten 8 Stellen sind die sogennante "legal identity" - technisch ist ein BIC immer 11 Stellen lang. Die "Hauptstelle" wird durch XXX gekennzeichnet.

Andere Kennzeichen in diesen 3 Stellen sind aber meist sehr wohl wesentlich - es ist ein Unterschied ob mein Konto bei der Sparkasse Oberhessen (Freidberg) mit dem BIC HELADEF1FRI oder bei der Landesabnk Hessen Thüringen (auch HELABA genannt) mit dem BIC HELADEFF (bzw. HELADEFFXXX) habe. Technisch kann man daraus ablesen: die Sparkasse macht selber kein SWIFT und hat in dem Netzwerk eine Unteradresse der Landesbank.

Im Gegensatz dazu ist es bei den Filialen der (a) Commerzbank oder (b) Postbank egal, ob ich (a) COBADEFF860 (Coba Leipzig) bzw. (b) PBNKDEFF100 (Postbank Berlin) oder (a) COBADEFF bzw. (b) BPNKDEFF angeben. Da kommt technisch alles an der gleichen Stelle an und wird dann anhand der BLZ+KTO innerhalb der IBAN weiter verarbeitet.

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weil die EU-Preisverordnungen nur für die EU gilt und nicht für Europa ... manche Banken nehmen dafür Gebühren manche nicht ...

was mich wundert: die Gebührenangaben und der umgerechnete Betrag müssen zusammen passen - der umrechnungskurs muss auch angegeben sein - das ist Folge der sogn. Transparenzrichtlinie - dem Kunden muss es möglich sein nachzurechnen.

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Die VISA-Karte bei der DKB und die Master bei der Santander (eheml. CC-Bank) haben Kontonummer/BLZ für "Auffüllungen" - aber im Betreff (erster Verwendungszweck) ist die Kartennummer anzugeben. Auch für die Prepaid-VISA der Postbank ist das so. Die Daten KTO/BLZ stehen auf der Kreditkartenabrechnung. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass reine debit-Karten solche Angaben nicht haben, da ja sofort / am Monatsende der volle Betrag vom Giro-Referenzkonto abgebucht wird. Bei Kreditkarten gibt es viele Spielarten.

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