Wünschen kann er sich viel, Du mußt nicht nach 2 Mt. ausziehen, da Kündigungsfrist doch mind. 3 Mt. ist- er muß dafür auch nicht Deine Umzugskosten zahlen. Der Rest ist Verhandlungssache würde ich sagen.
natürlich sollte man sich da vor Unterzeichnung eingelesen haben- Makler wissen auch nicht alles u. könnten falsche Auskünfte erteilen, in Bezug auf Kosten, die von der Eigentümergemeinschaft gemeinsam zu tragen sind. Das Risiko mußt Du vor Kauf abschätzen können, deshalb unbedingt auf Herausgabe der letzten 3 Protokolle pochen, sonst lieber Finger davon lassen, dann stinkt da etwas
Ja, auf Dich anlegen u. vielleicht einen Begünstigungsvertrag für Deinen Todesfall dazu abschließen. Der sollte zwar auch vom Begünstigten unterschrieben werden, damit es später mit weiteren Erben keine Auseinandersetzung gibt. Geht aber ggf.auch ohne Annahmeerklärung. Wo liegen denn die Gründe dafür, daß die Eltern nicht zustimmen wollen? Evtl. wären Sie mit der Unterschrift auf dem Begünstigungsvertrag einverstanden, dann wäre dieser eben "wasserdicht"
google hilft weiter, wie so oft. Persönlich kenne ich die Bank nicht: http://www.geld-magazin.de/finanzen/aktuell/aktuell-einzelansicht/article/triodos-die-naechste-nachhaltige-bank.html
solch spezifische Fragen würde ich an meine Bank richten- die haben das Thema ja öfter.Grds. versteh ich nicht, was Du damit meinst- was DU wählen sollst- in Bezug auf welche Bezahlform fragst Du ? Ein Wahlrecht ist mir grds. nicht bekannt.
google hilft http://www.private-insolvenz-beantragen.de/grundsaetzliches_zur_privaten_insolvenz.htm
für mehr Sicherheit sind mir die paar Euro mehr egal
da ja noch alter Urlaubsanspruch,darf hier nicht gekürzt werden, verminderter Urlaubsanspruch betrifft nur den neuen Anspruch bei Beginn der Teilzeitstelle
wurde eine neue Karte bestellt weil Du die PIN Nicht mehr weißt? Dann wäre die Gebühr i.O.-sonst denke ich nicht. Entsperren dürfte gratis sein- aber am besten die AgB bzw. Preisverzeichnis der Bank einlesen...
wenn man gesund ist- dann ist man reich.Alles andere ist relativ würd ich sagen.
hast Du schon vom P-Konto gehört, wenn nicht, hier mehr Infos: http://p-konto-2010.de/?gclid=CJGCpvetlaICFQsUzAodcQkeGA
Ja, wenn Du sicher gehen kannst, daß der Begünstigte Deiner RisikoLV dann auch die Kosten Deiner Bestattung übernehmen will ;-) denke das sind zwei paar verschiedene Schuh. Denn die Sterbegeldvers. wirft in der Regel keine gr. Todesfallsumme ab-kostet deshalb auch nicht so viel Beitrag als eine vernünftig angesetzte Risiko-LV. Die ja z.B. gern zur Absicherung bei bestehenden Schulden dazu abgeschlossen wird, daß Hinterbliebene einfach hier gut versorgt sind, falls der Hauptversorger stirbt.
hier würde ich auf 3 Monate tippen, sicher bin ich aber nicht
so ein Abräumsparen bietet meine Sparkasse an. Bei welcher Bank bist Du- wenn nicht Sparkassenkunde, dann frag doch mal dort nach.
im jahr 2009 galt doch schon die Abgeltungssteuer, verwechselt Du hier viell. etwas?
Eigentlich logisch, als Bevollmächtigter haftest Du nicht. Die Grundlagen für den Dispo sind ja wohl ein regelmässiger Gehaltseingang. Wenn der Kontoinhaber den nicht hat, läuft die Bank Gefahr, daß sie bei Überziehung, die nicht ausgeglichen wird, nicht versichert ist.
Teil-Auszug aus dem Internet zu einem ähnlichen Fall: Das Landgericht Coburg konnte keine Pflichtverletzung des Landes erkennen und wies die Klage ab. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Kraftfahrer nicht erwarten darf, dass die Fahrbahnen auch nachts ständig von Eis- und Schneeglätte freigehalten werden. Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und deshalb auch nicht verlangt werden. Der Kläger erhielt weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz.
hier ist Vorsicht geboten -viele Firmen nutzen das, um ihr Image aufzupolieren, sieht ja gut aus, wenn man Spendet. Letztlich können Sie das dann auch noch steuerlich geltend machen, denn die Firma kann Spenden ja absetzen- dabei spenden sie gar nicht direkt, sondern der Verbraucher, der einen teureren Preis für den Artikel bezahlt, als normal. Und letzlich ist oft gar nicht ersichtlich, wieviel von dem bezahlten Preis genau gespendet wird. Also ich mache eher einen großen Bogen um solche Aktionen. Wenn ich spenden will, dann tu ich es direkt.
Hab hierzu erst kürzlich gelesen, daß auch ein Baumhaus für Kinder den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand für sonstige Anlagen einhalten muß- das LG Dortmund hat hierzu mal ein Urteil getroffen.
Wenn man sich in einem anderen Bundesland aufhält und nicht am Wohnort, so muß die Kasse den Arztbesuch auch dort bezahlen.