Du bist selbständig und muss Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit versteuern. Es kommt individuell auf den Gesamtbetrag der Einkünfte an, die Du erwirtschaftest. Im GEgenzug kannst Du Aufwendungen, die Du hast um die Einnahmen zu erhalten ansetzen!
Wenn man im Vorruhestand ist, dann müssen Nebeneinkünfte versteuert werden. Abgaben gemäß Deinem persönlichen sTeuersatz. Am günstigsten über Minijob zu lösen.
Hier findest Du einen Zinsrechner für laufende Sparer: http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php
Es kommt darauf an - bei Sturm bist Du verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Schäden de Sturms so gering wie möglich halten. Also darfst Du auch keine Markise oder Sonnensegel aufgespannt haben. Wenn die Rolläden sturmsicher sind, es kommt hier auf die Qualität der Rollläden an, dann ist es ratsam sie komplett zu schließen. Schäden bekommst Du dann sicherlich ersetzt.
Wenn Du eine Nachzahlung erhältst, wird das vermutlich in einem bEtrag erfolgen. Zum Berufsschadenausgleich habe ich folgendes in Wikipedia gefunden: Der Berufsschadensausgleich ist ein Anspruch des sozialen Entschädigungsrechts und in § 30 Abs. 3 ff. des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) geregelt. Danach erhalten Beschädigte, deren Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch Schädigungsfolgen (§ 1 BVG) gemindert ist, einen Berufsschadensausgleich in Höhe 42,5 % des auf volle Euro nach oben abgerundeten Verlustes. Einkommensverlust ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit zuzüglich der Ausgleichsrente (= derzeitiges Einkommen) und dem höheren Vergleichseinkommen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 BVG). Mehr unter : http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich
Wende Dich an das Finanzamt - evneutell kannst Du eine Ratenzahlung, wie schon gehabt, vereinbaren und Du bist dann zumindest zumTeil liquide.
Also Elterngeld steht Dir zu - Du musst es beantragen! Hier findest Du alle Infos:
Wo wird Elterngeld beantragt? Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Welche Elterngeldkasse zuständig ist, kann auf der Webseite des Familienministeriums abgerufen werden. www.bmfsfj.de
Ach ja und schau mal in das Merkblatt "Soziale Sicherung im Überblick - Konnte das pds nicht einfügen! Da steht: Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Bedingungen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn erhalten. Von der Krankenkasse erhalten sie kein Mutterschaftsgeld. Bitte wenden Sie sich außerdem frühzeitig an Ihre Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, damit Sie dort über Ihre weiteren Leistungsansprüche (zum Beispiel in der Elternzeit) beraten werden können.
Ja, meines Wissens sind die Immobilienfinanzierer in der Statistik enthalten!
Nein, Du haftest nicht für die Verbindlichkeiten. Durch die Vollmacht wird Du nur ermächtigt, über das Konto zu verfügen. Dein vater haftet allein für die Verbindlichkeiten!
Wende dich über den Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft, wenn es ein Arbeitsunfall war. Die müssten im übrigen auch für die entstandenen Behandlungskosten aufkommen!
Die Kosten für den berufsbedingten Umzug kannst Du als Werbungskosten geltend machen. Du kannst die Fahrten, die zwecks Wohnungsübergabe, Einrichtung etc. anfallen also als Werbungskosten ansetzen:
Sofern der Umzug beruflich veranlasst ist, können Arbeitnehmer die Aufwendungen für den Umzug als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Der Umfang der absetzbaren Aufwendungen ist weitgehender als viele Steuerpflichtige erwarten. So gehören zu den Umzugskosten: Transportkosten, Reisekosten, Maklerkosten für neue Mietwohnung, und Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten. Zur Berücksichtigung der abziehbaren Aufwendungen greift das Finanzamt zum Bundesumzugskostengesetz. Quelle und mehr dazu unter:
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm#ixzz24WdG4Wrw
Familienheimfahrten gelten ab Beschäftigungsbeginn! Doppelter Haushalt wird ab Beschäftigungsbeginn anerkannt. Bei mir wurden Mietkosten allerdings auch schon einen Monat eher anerkannt, wenn ich mich recht entsinne, probier es mal. Die erste Fahrt ist eben die erste Fahrt zum Beschäftigungsbegnng- alle vorher anfallen Kosten siehe obigen Text: Werbungskosten!