Ich glaube, daß die Krankentagegeldversicherung neben den Zähnen sehr wichtig ist. Die Leute sagen zwar immer, sie werden nicht krank, aber mit ner Lungenentzündung oder einem Beinbruch sind 6 Wochen Krankschreibung schnell erreicht und das Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung macht meist nur 60-70% des Nettos aus. Die Lücke läßt sich für ein paar Euros im Monat schnell schließen.

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Theoretisch schon, aber der Knackpunkt ist der Ort der Dienstleistung. Wenn der Meister Deinen Sessel bei Dir zu Hause polstert kann es steuerlich geltend gemacht werden. Nimmt er den Sessel mit in seine Werkstatt geht das nicht mehr.

Gilt übrigens für jede Dienstleistung im Haushalt, also auch für Fernseher oder Waschmaschine reparieren.

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Stimmt. Die Frist von 3 Jahren startet neu, wenn 6 Monate nicht berufsunfähig war, also gearbeitet bzw. dem Arbeitsamt zur Verfügung gestanden hat. Nach diesen 6 Monaten kann man also auf die gleiche Krankheit wieder 78 Wochen (einschlielich der 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) bekommen. Eine andere Krankheit hat ihre eigene Dreijahresfrist.

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Die Welt scheint nicht unterzugehen und die Wirtschaft ebenso wenig.

Für den Privatanleger ergibt sich wohl die Erkenntnis, das Bankberater noch mehr Verkäufer als Berater sind und daß er insbesondere bei Einmalanlagen selbst in der Pflicht ist, sich zu überzeugen wo er sein Geld reinsteckt.

Und Finger weg, wenn das Renditeversprechen weit jenseits des seriösen Marktes ist und die Anlage nicht durch deutsche/europäische Sicherungssysteme geschützt ist.

Viel mehr gibt die Krise nicht her.

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Unabhängig davon, bei welcher GKV man versichert ist, ist eine Zahnzusatzversicherung eine gute Idee. Eine Empfehlung ist schwierig weil die Interessenlagen der Versicherten sehr unterschiedlich sind.

Auf Folgendes ist auf alle Fälle zu achten: - keine Staffelleistungen in den ersten Jahren, - Einschluß von implantologischen Leistungen, - Kombiprodukte nur wählen, wenn man die Kombination braucht (zB. Leistugen für Brille)

Die AOK arbeitet glaube ich mit der DKV zusammen, die haben ein paar gute Tarife. Mal in der Geschäftsstelle nachfragen.

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Erstmal passiert gar nichts, für gewöhnlich bekommt man im Falle einer Arbeitslosigkeit zunächst das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit. Die Zeit des Bezuges soll genutzt werden, um wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt ist es also egal, welche Versicherungen man hat.

Anders sieht es aus, wenn das nicht geling und man ALG II beantragen muß, da wird in der Tat verlangt, daß der Antragsteller vor dem Bezug don Leistungen versilbert, was zu versilbert geht.

Es gibt bei Verwertungsverzicht durch den Antragsteller einen Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr, das heißt, man darf die Versicherung nicht vor dem 60 Lebensjahr kündigen.

Riesterverträge sind von all dem ausgenommen. Keine Pfändung, keine Verwertung, keine Anrechnung.

Aufpassen muß man allerdings, was den Sparbetrag angeht, Bemessungsgrundlage für die staatliche Förderung das Vorjahresbrutto. Das kann also bei einer möglichen Arbeitslosigkiet schwierig werden. Allerdings kann man den Sparbetrag auch reduzieren, um überhaupt eine Förderung zu bekommen müssen monatlich 5 Euro in den Vertrag gehen.

Soweit ein Theoretischer Exkurs, mögen Sie möglichst lange in Beschäftigung bleiben.

Im Übrigen: Riesterverträge nie kündigen, da man da die Zulagen zurückzahlen muß, also immer beitragsfrei stellen oder Mindestbeitrag sparen.

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Neben der Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung seinen Tarif auf die Lebenssituation zu stricken, ist es bei Angstellten mit ausreichend hohen Einkommen jenseits der Pflichtversicherungsgrenze trägt der Arbeitgeber oft die Hälfte des Beitrages und das kann bei einem halbwegs gesunden Menschen sehr interessant sein. Also, mal mit dem Arbeitgeber reden.

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Das Jobcenter ist sicher ne gute Anlaufstelle. Die zuständigen Ämter heißen überall anders, mal ARGE, mal Amt für Grundsicherung usw. Einfach mal im zuständigen Rathaus fragen, wer zuständig ist. Bitte beachten, was Herr Binder schrieb: Leistungen gibt es nicht rückwirkend sondern immer erst ab Antragstellung. Und Kopf hoch, wird schon wieder.

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Hat aus irgendeinem Grund nicht geklappt, also noch ne Antwort. Das Haushaltscheckverfahren dient der vereinfachten Anmeldung von Minijobs im haushaltnahen Bereich. Der Minijobber übernimmt Tätigkeiten im Haushalt, die der Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen (Zeit, Haushaltgröße,....) nicht auf die Reihe bekommt. Der Arbeitgeber zahlt eine geringe Pauschale in Kranken- und Rentenversicherung. Legale Beschäftigung vorausgesetzt ist es ob dieses Umstandes die beste Lösung.

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Ja aber wohl nur für die Kunden des deutschen Ablegers Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt. Für die hat die Bafin den Entschädigungsfall festgestellt. Allerdingsist auch hier im Entschädigunsfall nicht alles geschützt, im Wesentlichen sind es Sicht- und Spareinlagen. Für diese Entschädigungen hat aber Lehman Deutschland in besseren Zeiten eingezahlt.

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Soweit ich weiß gibt es bei der DKV einen Tarif der eigentlich ein Prophylaxe-Tarif ist, aber auch für implantologische Leistungen und Zahnersatz anteilig leistet. Deine Lücke da auch versorgt werden, muß aber provisorisch überbaut werden. Gehe mal auf die Seite der DKV und suche nach Optident oder 01D. Vorrausetzung ist allerdings, daß eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorrausgeht.

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Hallo Panzer, Freunde hin, Freunde her, Du bist auf jeden Fall auf einem besseren Weg, wenn es ein Papier gibt. Beide Seiten haben dann klar dokumentiert, worauf sie sich eingelassen wollen. Meiner Meinung nach ist eine Freundschaft eher gefährdet, wenn man eine eindeutige Regelung unterlässt. Den Inhalt des Vertrages hat Walter Binder sehr schön kurz zusammengefasst.

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