Ich kenne das so, dass der Verpflegungsmehraufwand von Deinen Kosten abhängt, nicht davon, ob Du eine bestimmte Zeit in einem anderen Land warst. Zumindest war das bei mir immer so. Ich konnte nach einer Dienstreise meine Bescheinigungen (für Hotelkosten, Verpflegungskosten, Reisekosten) abgeben und habe dann alles, was ich ausgelegt habe, wiederbekommen. Bei einigen Kosten gab es jedoch Grenzen. Das Frühstück im Hotel durfte z.B. nur eine bestimmte Summe kosten. Gingen die Kosten darüber hinaus, musste ich das selbst zahlen.
Letztendlich kommt es wohl auf Deinen Arbeitgeber an, ob und was Du wiederbekommst. Ich nehme an, jeder Arbeitgeber legt anders fest, ab wann er Kosten erstattet.
Ich fände es übrigens auch unsinnig, wenn Dein Arbeitgeber Dir Geld zurückerstatten müsste, nur weil Du im Ausland warst. Das Geld muss er Dir doch nicht für die Tatsache, dass Du im Ausland warst zurückerstatten (denn er bezahlt Dich ja per Arbeitsvertrag für Deine Arbeit, egal WO Du sie erbringst), sondern weil Du durch die Reise Ausgaben hattest, die Du erstmal vorleisten musstest. Oder verstehe ich da was falsch?