Wenn Du einen Vertrag über 20 Stunden/Woche hast, dann muss er die auch voll bezahlen. Allerdings kann er - wenn Du in einer Woche nur 18 Stunden gearbeitet hast - verlangen, dass Du die fehlenden zwei Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachholst. Du hast also aktuell zwei Minusstunden, um es praktisch auszudrücken.
Entspann Dich! Du kannst die erteilte Erlaubnis jederzeit schriftlich widerrufen und dann wird man Dich weder anrufen, noch bei Dir klingeln.
Wie schon erläutert, funktioniert das mit der Doppelversicherung nicht. Und je nach Versorgungsanspruch ist zudem fraglich, ob Du von so einer Police überhaupt profitieren oder doch nur draufzahlen würdest. Denn: Die ERGO verdoppelt den Festzuschuss der Kasse für Zahnersatz, also Brücke oder Krone. Wenn Du aber eventuell zunächst Implantate brauchen solltest, dann hilft Dir die ERGO-Police überhaupt nicht, denn das ist nicht mit versichert und muss immer privat gezahlt werden. Und wenn es nur um reinen Zahnersatz in Form von Kronen oder Brücken geht, ist unbedingt spitz auszurechen, ob sich die Verdoppelung des Festzuschusses am Ende in der Euro-Summe wirklich lohnt. Denn die ERGO hat eine Mindest-Vertragslaufzeit von 24 Monaten, in denen Du den Beitrag wirst zahlen müssen. Man muss also vor Vertragsschluss ausrechnen, ob so ein Vertrag sinnvoll ist. Und zu guter Letzt: Es gibt KEINE Versicherung, die Dein Problem komplett oder fast komplett löst.
Sprich mal mit der Fahrschule, die werden Dir dazu was anbieten können. Im Extremfall dauert es dann etwas länger bis Du die Fahrerlaubnis bekommst, weil Du etwas länger fürs Zahlen brauchst. Aber da Du mit dem Problem kein Einzelfall bist, sind die Fahrschulen darauf vorbereitet und bieten oft Ratenzahlungen an, die nicht besichert werden müssen wie ein Bankkredit.
Um die Antwort zu vervollständigen: Nein, Du zahlst sie noch nicht selbst, Dein Arbeitgeber führt lediglich die vom Gesetzgeber vorgesehenen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte für Dich ab. Aus denen erwächst allerdings kein Anspruch an die Sozialversicherungsträger. Du bist derzeit noch familienversichert und wirst erst mit der Immatrikulation und dem BaFöG-Bezug selbst versicherungspflichtig, dann zum Studierendentarif, wie von der Vorschreiberin bereits erläutert.
Das geht, wenn der Arbeitgeber der Vertragspartner ist, also der Leasingnehmer und Dir das Rad im Rahmen Deines Arbeitsvertrags zur Verfügung stellt. Wenn Du selbst als Vertragspartner auftrittst, wird das sehr wahrscheinlich mangels Bonität nicht funktionieren.
Wenn Ihr ohnehin gerade mittellos seid (ALG II), dann geht bitte zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht auskennt. In der Regel kann er dann auch die Situation in Bezug auf BaFöG bewerten. Wegen Eurer prekären Einkommenssituation könnt Ihr das praktisch kostenlos machen. Ihr braucht dafür einen entsprechenden Beratungsschein (in NRW gibt es den beim zuständigen Amtsgericht), mit dem ihr den Anwalt quasi bezahlen könnt. Dort bekommt Ihr eine belastbare Auskunft vom Fachmann bzw. der Fachfrau.
Das ist grundsätzlich möglich, ob es in Deinem Fall gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage. Beispielsweise kann es sein, dass die Entscheidung des Amtes zunächst korrekt ist, aber für Dich sogenannte "unbillige Härten" bedeutet, so dass sie nicht nur die Beiträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiter zahlen müssten, sondern auch zumindest einen Teil Deiner sonstigen Bezüge. Wenn Du ohnehin mit dem Arbeitsamt im Clinch liegst, wie Du ja schreibst, kann ich nur empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich im Sozialrecht bzw. Sozialversicherungsrecht auskennt.
Im Abiturzeugnis werden Fehlzeiten meines Wissens nach gar nicht aufgeführt, insofern also ohnehin problemlos. Falls sie doch im Zeugnis stehen sollten, ist das allerdings auch kein Problem. Man wird Dich vielleicht im Auswahlgespräch fragen wie es dazu gekommen ist, aber selbst das wäre unüblich. Die Polizei macht sich in ihrem Einstellungsverfahren ein eigenes Bild von den Bewerbern.
Es gibt in der Privatwirtschaft eigentlich nur noch Arbeitsverträge, in denen steht, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag mit einer AU nachweisen muss. Das wird in diesem Falle auch so sein.
Wenn Du eine Einnahme hast, dann wird sie auf den Freibetrag für Hinzuverdienste angerechnet. Das sind für BaföG-Empfänger maximal 5400,-- EUR pro Jahr oder, wenn Du einem Minijob neben dem Studium nachgehst, 450,-- EUR pro Monat. So lange Deine Einnahmen neben dem BaföG sich in diesem Rahmen bewegen, gibt es kein Problem.
Sicher kannst Du das! Mach doch mal ein Praktikum an einem Airport, dann hast Du ein genaueres Bild davon, was Dir gefallen könnte und kannst Dich gezielt bewerben. Manche Flughafengesellschaften bieten auch Traineeships für Bachelor-Absolventen an.
Sende eine formelle Kündigung zu sofort per Einschreiben an das alte Steuerbüro und erwähne darin explizit das Erlöschen der Vollmacht. Damit bist Du auf der sicheren Seite.
Vielleicht wäre es dann die beste Lösung, dort auszuziehen.
Deine Pflichten ergeben sich aus Deinem Mietvertrag. Mit der Erledigung dieser Pflichten ist Dein Part dabei gegessen. Sich mit dem Eigentümer der oberen Wohnung zu einigen, ist Aufgabe der/des anderen Eigentümer(s). Damit hast Du als Mieter nichts zu tun und hast auch keinen Einfluss darauf.
Ein Welpe braucht zumindest in den ersten Wochen permanente Betreuung und kann nicht allein gelassen werden. Das muss man mit ihm langsam üben, damit er die Angst davor verliert. Zudem muss er ja erst lernen, stubenrein zu sein. Und zu guter Letzt: Wenn Ihr beide voll oder fast voll berufstätig seid, tut dem Hund einen Gefallen und lasst es sein. Das ist ein lebendes soziales Wesen und kein Spielzeug oder Kuscheltier.
Das klingt tatsächlich nach ziemlichem Unfug. Was Du allerdings dringend überprüfen solltest, ist, ob die Vollmachten für die Konten, Sparbücher, Depots, Schließfächer etc. explizit den Zusatz "über den Tod hinaus" beinhalten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Du nach ihrem Tod auch weiter darüber verfügen kannst. Steht diese Klausel nicht darin, enden alle Deine Vollmachten mit dem Tod Deiner Mutter und Du würdest theoretisch sogar eine Veruntreuung begehen wenn Du post mortem Verfügungen tätigst bevor die Bank von ihrem Tod erfährt. Deshalb: Falls die Klausel nicht enthalten ist, erneuert gemeinsam diese Vollmachten und setzt diesen Zusatz hinein.
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass kein Arbeitnehmer mehr als 50 Stunden wöchentlich arbeiten darf. Da Du in Deinem Hauptjob bereits 40 Stunden machst, kannst Du rein rechtlich noch weitere zehn Stunden anderswo arbeiten, so dass Du monatlich auf rund 40 Stunden kommen würdest. Wann Du diese Arbeitszeit leistest, ist im Prinzip Dir selbst überlassen. Aber: 1. benötigst Du eine Erlaubnis Deines Haupt-Arbeitgebers dafür, eine Nebentätigkeit auszuüben. 2. steht in Deinem Haupt-Arbeitsvertrag ganz sicher drin, dass Du Deine Arbeitskraft vollständig in den Dienst Deines Arbeitgebers zu stellen hast.
Vermutlich wirst Du eine Genehmigung bekommen, aber allein aus Gründen der eigenen Gesundheit ziehst Du es hoffentlich vor, an ursprünglich freien Wochenenden Deinem Nebenjob nachzugehen.
Dein Noch-Chef muss Dir dazu nichts separat bescheinigen, denn Du bist ja noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses durch Deine Anstellung bei ihm sozialversichert. Wenn Du für die Probearbeit einen Tag Urlaub nimmst, ist das auch vollkommen legitim. Das Unternehmen, bei dem Du diesen Probetag machen willst, sollte Dir aber für diesen Tag eine Bescheinigung ausstellen. Hintergrund: Wenn Dir im Rahmen der Probearbeit etwas passiert, muss geklärt sein, dass Du einen Status ähnlich dem eines Praktikanten hattest, damit Du keine Probleme mit der Berufsgenossenschaft bzw. der Krankenkasse bekämst - wie gesagt ist das nur für den Fall der Fälle, aber ich würde das so machen.
Das wäre ein technischer Defekt, unter normalen Umständen ist das nicht möglich.