Normal ja nicht. Ich würde sagen irgenwer bekommt ja sein Vermögen auf jeden Fall, und wenn es der Staat ist. Er könnte aber vorher alles verschenken, so das er nichts mehr besitzt. Aber irgend etwas wird er ja immer haben, und wenn es nur alte Möbel sind.

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Bis Freitag klappt das nicht mehr. Die Karte muss ja auch noch angefertigt werden. Und das können die in der Bank ja nicht machen.

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Ohne das man sich selbst noch zusätzlich absichert wird man im alter von der gez. Rente kaum leben können. Heute ist ja schon für den Normalrentner schwierig über die Runden zu kommen.

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Wenn Sie die 15 € gezahlt haben hat sich das erledigt, da kann man keinen Widerspruch gegen einlegen. Sie haben kein Bußgeld bekommen sondern eine gebührenpflichtge Verwarnung, das ist etwas ganz anderes als ein Bußgeld. Mit Zahlung der gebührenpflichtigen Verwarnung haben sie diese Verwarnung anerkannt. Hätten Sie die Zahlung abgelehnt dann hätten sie einen Bußgeldbescheid bekommen und dagegen kann man dann Widerspruch einlegen, aber nicht wenn Sie gezahlt haben.

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Dieser Goldschip nennt man Geldkarte. Er ist auf jeder EC Karte zu finden und man kann ihn mit Geld aufladen. Er war mal gedacht für Kleinigkeiten zu bezahlen. Hat sich aber nicht durchgesetzt. An Zigarettenautomaten kann man da z. B. ohne Geld Zigaretten ziehen sofern man die Karte geladen hat.

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Soviel wie mir bekannt ist gibt es das ab Juli. Aber das Geld fürJuli kann ihre Bekannte noch nicht bekommen haben, denn es wird ja erst am 31.7. ausgezahlt.

hier der Link dazu

http://www.vedix.de/hartz-iv-erhoehung-1360/

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Nein da gibt es keinen Rückkaufswert.

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Wenn es "Dein" Fahrrad gewesen wäre dann zahlt Deine Hausrat sofern es mitversichert ist. Für eine fremdes Rad zahlt die Versicherung nicht

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Ich habe das auch gelesen. Aber glauben tu ich das nicht. Wo sollen denn die 600 € herkommen? Hat sie H IV beantragt oder Grundsicherung? Sie hat bestimmt ihre Putzhilfe damit gemeint und hat sich nur versprochen. Sie wird wohl noch was erspartes haben wovon sich ganz gut leben lassen dürfte.

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Als selbst getrenntlebend kann ich diese Frage beantworten. Wenn beide verheiratet sind und eine gemeinsame Wohnung haben kann der Mann seine Frau nicht zwingen auszuziehen. Es bleibt nur die Möglichkeint selbst auszuziehen um so das Trennungsjahr zu erreichen. Wenn die Ehefrau einer Scheidung widerspricht müssen es sogar drei Jahre sein. In selten Fällen kann man auch in der Wohnung getrennt leben. Aber das setzt voraus das beide envertanden sind und die Wohnung groß genug ist. Aber das geht in den meisten Fällen nicht gut.

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Wenn Du nichts unterschrieben hast kam auch kein Kaufvertrag zustande. Wenn das ein Großhandelsmarkt war dann wird der Kaufpreis ohne MwSt ausgewiesen. Aber es müssen auch Schilder darauf hinweisen was es mit MwSt. kostet. z.B. bei Metro ist das so.

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Notebook einfach im Handgepäck mitnehmen. Ich war letztes Jahr in den USA und habe mein Notebook mitgenommen und das wurde nirgendwo vermerkt das ich das dabei hatte.Bei der Rückreise hatte ich es auch wieder dabei. Will sagen, die Freundin kann das Notebook ja schon mit in die USA gebracht haben. Wer will das kontollieren?

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Ja, Sie müsen in Vorlage treten. Mahnbescheid beantragen dann wenn kein Widerspruch erfolgt Vollstreckungsbeischeid beantragen, wenn dann immer noch kein Geld kommt Gerichtsvollzieher beauftragen, und wenn der auch nichts pfänden kann EV beantragen, und das alles müssen Sie erst mal vorschießen. Kostet erst mal eine Menge Geld, richtet sich nach der Höhe der Forderung.

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Wenn Du Alg 2 bekommst dann hast Du keinen Anspruch. Aber bei 800,-- € als Single nehm ich mal an das es Alg 1 ist. Wäre sonst etwas viel für Hartz IV. Bei 800,-- würde ich auf jeden Fall mal einen Antrag stellen. Die Wohngeldrechner hier im Netz sind nicht ganz genau. Das ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. 800,-- ist ein Grenzwert, es könnten noch paar Euros dabei rauskommen, kommt auf die Höhe der Miete an, wie alt die Wohnung ist und, und, und da spielen viele Faktoren eine Rolle.

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