Meistens wird ein Einkommensnachweis der Bürgen verlangt, manchmal aber auch nur eine Erklärung und Unterschrift. Im letzteren Falle wäre dies also durchaus möglich.

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Eien Firma darf nur auf Kosten des Mieters beordert werden, wenn der Garten durch den Mieter vernachlässigt wird. Die Definition davon ist natürlich etwas schwierig. Eine Wildwiese statt englischer Rasen gehört aber z.B nicht dazu, starkes Wuchern zum ärgern der Nachbarn aber z.B. schon. Vielleicht ein hilfreiches Gerichtsurteil hierzu (LG Köln, Az 1 S 119/09).

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