Interessante Hinweise zur betrieblichen Altersvorsorge gibt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten
(https://www.dvg-ev.org/)
Da werden nicht nur die positiven Aspekte, sondern auch nachteilige Aspekte aufgeführt.
Interessante Hinweise zur betrieblichen Altersvorsorge gibt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten
(https://www.dvg-ev.org/)
Da werden nicht nur die positiven Aspekte, sondern auch nachteilige Aspekte aufgeführt.
Interessante Hinweise zur betrieblichen Altersvorsorge gibt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.
(https://www.dvg-ev.org/)
Interessenten erfahren hier unter anderem worauf sie beim Abschluß einer betrieblichen Altersvorsorge achten sollten.
Interessante Hinweise zur Altersvorsorge insbes. zur Metallrente und zur Riester-Rente gibt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten
(https://www.dvg-ev.org/)
Grundsätzlich entstehen dir keine Nachteile bei der Rente, wenn du diese im Ausland beziehst bzw. dir ins Ausland überweisen läßt.
Ausnahmen gibt es sicherlich. Zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente, da besteht die Möglichkeit, daß diese dir entzogen wird. Betriebsrenten sind private Renten, da muß man im Vertrag nachlesen, was vereinbart ist. Ich habe schon von Fällen gehört, da hat sich die Firma geweigert, ins Ausland zu überweisen.
Grundsätzlich sollte man sich also bei der DRV bzw. beim jeweiligen Rentenversicherungsträger vorher genau erkunden, bevor man einen solchen Schritt tut.
Gerade eben las ich an anderer Stelle, dass selbst die Griechen ihren Rentnern 14 Rentenzahlungen im Jahr zukommen lassen.
Wenn ich denke, dass gerade Deutschland den Griechen kräftig unter die Arme geholfen hat und jetzt können die Griechen 14 Rentenzahlungen leisten.
In Deutschland müssen viele Rentner sogar mit Minirenten auskommen und noch Grundsicherung beantragen.
Da kann einer Argumentieren wie er oder sie will, was da die deutsche Regierung macht, ist gegenüber den eigenen Rentnern und Landsleuten nicht fair.
Die Österreicher hatten keine Wiedervereinigung zu verkraften. Die Deutsche Rentenversicherung muß nunmehr auch den Ostdeutschen Renten bezahlen, obwohl die vor der Wiedervereinigung keine müde Mark oder Euro eingezahlt hatten.
Das funktionierte nur, wenn man das Rentenniveau bzw. die Rentenformel insgesamt herabsetze, was ja nach der Wiedervereinigung auch geschehen ist.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte auch keine Reserven aufgrund der Einzahlungen der geburtenstarken Jahrgänge der damaligen Bundesrepublik aufgebaut, vielmehr wurde evtl. Überschüsse von der Politik als versicherungsfremde Leistungen gleich wieder ausgegeben.
Den deutschen Rentnern, insbesondere den Westdeutschen Rentnern, gelingt es nicht, eine einheitliche, starke und politisch wirksame Interessenvertretung aufzubauen. Vielmehr nimmt man Einschränkungen und geringe Rentenanpassungen ohne Aufzumucken und Protest einfach hin.
Es hat sich mittlerweile eine Interessengemeinschaft Gleichgesinnter gebildet, die Betroffene gerne beraten:
https://www.dvg-ev.org/
Vielleicht hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten für dich dazu bessere Informationen.
https://www.dvg-ev.org/
Vielleicht bekommst du beim Verein der Direktversicherungsgeschädigten nähere Informationen:
https://www.dvg-ev.org/
https://www.dvg-ev.org/
Mittlerweile hat sich ein Verein der Direktversicherungsgeschädigten gegründet. Ggf. kannst du hier weitere Informationen bekommen.
Die Auszahlung einer Witwenrente als Einmalbetrag ist nicht möglich. Lediglich bei Wiederheirat besteht ein Anspruch auf eine Witwenrentenabfindung
Ihre Frage ist ziemlich allgemein gehalten, daher kann ich Ihnen auch nur allgemein antworten:
Ich empfehle Ihnen, den Bezug ausländischer Leistungen grds. anzugeben. Ob dies dann Auswirkungen hat, entscheidet dann die entsprechende Stelle. So sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten auf alle Fälle nachgekommen, so dass Ihnen aus einem Versäumnis keine nachteiligen Folgen erwachsene können.
Wenn es um Sozialleistungen geht, kommt es auf die jeweilige Leistung an, ob eine ausländische Witwenrente Einfluss auf die deutsche Leistung hat. Auch hier kann daher keine umfassende Antwort gegeben werden.
Durch einen "Rentenverzicht" verzichten Sie auf die Auszahlung der laufend wiederkehrenden monatlichen Rentenzahlung. Der Rentenanspruch dem Grunde nach besteht weiter.
Ein Verzicht ist allerdings unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Erklären Sie den Verzicht auf Ihre Rente, wird Ihr Rentenversicherungsträger ggf. prüfen, ob Anhaltspunkte gegeben sind, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr und damit auch der Rentenanspruch dem Grunde nach nicht mehr vorliegt.
Im Grunde ist keiner unabhängig, Essen und Trinken muß ja jeder und das müssen die meisten sich verdienen.
Die Richter sollen unabhängig sein und geben sogar einen Amtseid ab.
Wenn es aber um die öffentlichen Kassen geht, sind die wenigsten Richter dazu bereit und stimmen für die vollen öffentlichen Kassen.
Ein gutes Beispiel dafür ist die rückwirkende Belastung von Betriebsrenten mit Sozialabgaben. Obwohl Gesetze nicht rückwirkend gelten sollen, werden auch schon langfristig bestehende Betriebsrentenverträge einbezogen und tangiert. Also Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt.
Deshalb sollte man heutzutage falls sie der Arbeitgeber nicht mehr oder weniger voll bezahlt bzw. finanziert, auch keine Betriebsrentenverträge mehr abschließen.
Man muß davon ausgehen, daß man im Zeitalter der knappen öffentlichen Kassen als gut betuchter Betriebsrentner mit Vorliebe von den Politikern abkassiert wird.
Das hängt davon ab, was im Betriebsrentenvertrag (den du mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast) bzw. dem Tarifvertrag, auf dem deine Betriebsrente basiert, vereinbart ist.
Steht da drinnen,, daß er in einem solchen Falle zurückbehalten darf, hast du schlechte Karten. Im anderen Falle würde ich dem Arbeitgeber schreiben, daß ich in diesem Schadenersatzansprüche geltend machen und mir weitere Schritte vorbehalten werde.
Nur nebenbei bemerkt, man schließt heute keine Betriebsrentenverträge mehr ab, es sei denn der Arbeitgeber zahlt diese mehr oder weniger alleine. Grund: Wenn die Politiker oder die Regierung Geld brauchen um die Haushaltskasse zu stopfen, erhöhen sie bei den Betriebsrentnern die Steuern oder die Sozialabgaben. Das haben sie schon einmal getan und haben es auch freimütig zugegeben, daß eben halt bei den gut betuchten Betriebsrentnern stets was zu holen ist.
Welche Punkte es bei Abschluß einer Betriebsrente zu beachten gibt, zeigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 15.03.2015 in dem Artikel von Heike Armbruster auf.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.betriebliche-altersvorsorge-private-sparvertraege-sind-oft-guenstiger-und-flexibler.d61ae47c-5d4e-4620-8ca0-747f3dda9294.html
Ich würde Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen und bei Ablehnung vor Gericht klagen. Das wird natürlich kein Erfolg bringen, aber du zeigst Flagge und solange es nichts kostet, warum nicht.
Vor allem auch deshalb. Die Belastung der Betriebsrenten mit vollen Sozialabgaben wurde vom Gesetzgeber rückwirkend eingeführt. Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip und stellt im Grunde eine kalte Enteignung dar. Das sollte man nicht einfach kommentarlos hinnehmen. Es ist darüber schon viel geschrieben worden und kann auch gegoogelt werden.
Wenn der Arbeitgeber mitfinanziert, also zu etwa 40 % mitfinanziert, würde ich eine Metallrente zeichnen. Das zeigt auch, daß der Arbeitgeber daran interessiert ist, daß er dich längerfristig binden will. Insbesondere sollte man bedenken, daß volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente bei Auszahlung anfallen. Ferner ist der Kapitalmarktzins aktuell sehr niedrig und Abschluß- und Verwaltungskosten fallen ja auch an. Da wären die 40 % mal ein gutes Ausgleichs-Polster.
Für Leute, die hin und wieder wechseln, ist eine Betriebsrente weniger empfehlenswert, da nicht alle Arbeitgeber deine alte Betriebsrente uneingeschränkt mitübernehmen.
Denke auch daran, für die Politiker sind Betriebsrentner Leute denen es gut geht, weil sie ja sogar eine Betriebsrente haben und bei denen kann man im Bedarfsfalle (wie zugunsten der Krankenkassen schon einmal geschehen) noch was von der Betriebsrente abzweigen.
Natürlich, Voraussetzung ist natürlich daß die Bank ihn als Bürgen akzeptiert (weil er eine ausreichende persönliche und wirtschaftliche Bonität hat).
Betriebsrentner sind für die Politiker Menschen, denen es schlechthin gut geht und mit deren Geld man anderweitig Löcher stopfen kann wie zum Beispiel das bei den gesetzlichen Krankenkassen, was dann mit Hilfe des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 auch geschah.
Auch langjährige Betriebsrentner mußten dann quasi über Nacht (bzw. rückwirkend) volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ungef. 18 %) von ihren Betriebsrentenzahlungen leisten.
Dies haben verschiedene Politiker auch freimütig zugegeben. So zum Beispiel Lothar Binding (SPD/MdB) am 26.07.2014: "Es gab keine andere Idee, um das Loch in der gesetzlichen Krankenkasse zu stopfen. Den Betriebsrentnern sei es gut gegangen, deshalb wurde das Modell gewählt“.
Betriebsrentner sind politisch gesehen keine starke Gruppe und so kann man da im Bedarfsfalle, wenn es die öffentlichen Kassen erfordern, zugreifen.
Unbeschadet anderer Vor- und Nachteile der Betriebsrente sollte man auch gerade in unser heutigen Zeit diese Überlegungen im Auge behalten.