Das hängt davon ab, was im Betriebsrentenvertrag (den du mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast) bzw. dem Tarifvertrag, auf dem deine Betriebsrente basiert, vereinbart ist.

Steht da drinnen,, daß er in einem solchen Falle zurückbehalten darf, hast du schlechte Karten. Im anderen Falle würde ich dem Arbeitgeber schreiben, daß ich in diesem Schadenersatzansprüche geltend machen und mir weitere Schritte vorbehalten werde.

Nur nebenbei bemerkt, man schließt heute keine Betriebsrentenverträge mehr ab, es sei denn der Arbeitgeber zahlt diese mehr oder weniger alleine. Grund: Wenn die Politiker oder die Regierung Geld brauchen um die Haushaltskasse zu stopfen, erhöhen sie bei den Betriebsrentnern die Steuern oder die Sozialabgaben. Das haben sie schon einmal getan und haben es auch freimütig zugegeben, daß eben halt bei den gut betuchten Betriebsrentnern stets was zu holen ist.

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