Für Kreditgeber ist maßgebend, einen Kreditnehmer zu haben, der (einen möglichst unbegrenzten) Aufenthaltstitel hat. So wäre der Kunde bei Problemen in Deutschland immer juristisch belangbar. Ist die Aufenthaltserlaubnis zeitlich begrenzt, darf der Kredit nicht länger als die Erlaubnis laufen. Das hatte ich hin und wieder in meiner Vermittlungspraxis.

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Es kommt wirklich darauf an, was in den Bedingungen des Tarifs steht. Stichwort: "Ausbildung und Lebensstellung"

Mit freundlichen Grüßen

Horst Kottenhagen        

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Die (jährliche?) Mitteilung möchten manche Kreditgeber sehen, um sicher zu sein, dass auch im Rentenalter die monatliche Rate gezahlt werden kann. Auch wenn das realitätsfremd ist.

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Hallo Kuro,

wie lange wird die Rente schon gezahlt? Je länger desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch noch gezahlt werden wird. Sicher gibt es dazu keine Aussage/Bescheinigung von Rentenbehörde. Was steht in deiner Rentenmitteilung bezüglich der Altersrente?

Ich arbeite mit zwei Pools mit ungefähr 200 potenziellen Kreditgebern zusammen. Der günstigste Anbieter liegt incl. KfW153-Darlehen und 2 % Tilgung für das Hauptdarlehen bei monatlich 967 €. Diesem oder einem anderen Anbieter würde ich deinen Wunsch/Antrag einreichen, wenn alle notwendigen Unterlagen dafür vorhanden sind.

MfG

Rudi

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Hallo, 

ja, das ist eine gute Idee, weil der langfristige Ertrag aus dem Investment höher als der zu zahlende Zins an die Bank sein wird. Vorausgesetzt man bekommt vorher eine unabhängige Beratung sowohl für Bereich Investment als auch fürden Bereich Finanzierung. Es sind Punkte zu beachten, wie z. B. Zweck des Ganzen, Dauer der Investmentanlage, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, Sondertilgung, Laufzeit, Alter und Bonität des Kreditnehmers, Zustand und Beleihungshöhe der Immobilie und manches andere.

Ich selbst habe es ähnlich gemacht. Bei mir handelt es sich um einen Lombardkredit. Bei dem ist das eigene Wertpapierdepot die Sicherheit für die Bank. Da ist jedoch der Zinssatz höher als bei einer Immobilienfinanzierung.

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Baufinanzierung an anderem Ort / mit Jobwechsel?

Hallo,

meine Frau und ich planen ein Haus auf dem Grundstück von Verwandten zu bauen, dass ca. 400km weit von unserem Wohnort und unseren Arbeitsstellen entfernt liegt.
Wir arbeiten beide in Festanstellung in deutschlandweit agierenden Unternehmen. Unser Plan war es, während der Bauphase noch an unserem ursprünglichem Ort wohnen zu bleiben und erst nach Bauende umzuziehen(die Verwandtschaft hätte unmittelbar ein Auge auf die Bauarbeiten, zudem wird ein Bausachverständiger miteinbezogen).
Wir hatten nun ein Gespräch mit einem unabhängigem Finanzberater, der uns lapidar im Nebensatz mitteilte, dass die Banken vorraussetzen, dass bereits ein Arbeitsverhältnis an dem neuen Wohnort (Umkreis 100km) besteht.

Das passt nun halt so garnicht in unsere Planungen bezüglich der Zeit und der höheren Mietkosten, die wir vor Ort während der Bauphase hätten.

Ich könnte mich mit relativ kleinem Aufwand versetzen lassen. Meine Frau müsste sich neu bewerben in der anderen Region und hätte eventuell auch nochmal Probezeit - aber auch Ihre Chancen eine, sogar besserbezahlte Stelle, dort zu bekommen sind sehr hoch.

Die Finanzierungsangebote sind so kalkuliert, dass selbst im Falle eines Verdienstausfalls nach kostenlosem Tilgungssatzwechsel auf 1%, eine bezahlbare Annuität gegeben wäre.

Nun zu unseren Fragen:

Ist das wirklich gängig, dass man für die Finanzierung bereits einen Arbeitsplatz in der Umgebung der neuen Immobilie haben muss?

Würde sich eine neue Probezeit auch auf die Finanzierung auswirken?

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Die Variante mit der vorläufigen Deklaration einer vermieteten Immobilie funktioniert, wenn das eigene Budget Finanzierungskosten und spätere Mieteinnahmen aus Sicht des Kreditgebers hergeben. Manche Kreditgeber verlangen einen höheres Einkommen, wenn die vermietete Immobilie vom eigenen Wohnort so weit entfernt liegt. Ich würde mich an einen anbieterneutralen Finanzberater wenden, der einen Überblick über die verschiedenen Richtlinien der vielen Kreditgeber hat. Weiterhin sind evtl. staatliche Förderungen, die nur für Selbstnutzer gelten, zu berücksichtigen. Eine Probezeit dürfte Probleme machen.

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