Entweder gibt es da Dinge die unbekannt sind oder aber, es ist noch zu früh um die Auswirkungen des Insolvenzantrags voll zu erkennen.
Unter die unbekannten Dinge könnte die Beteiligung Dritter an den beiden Restaurants fallen.
Unter Verfahrensstadium zu verstehen ist, dass es ja demnächst Aufgabe des Insolvenzverwalters sein wird über Betriebsschließungen zu entscheiden.
Der eingetragene Kaufmann jedenfalls haftet persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Die Begrenzung einer Insolvenz auf einzelne Betriebe oder Betriebsteile des Vermögens ist unmöglich.
Möglich wäre allerdings, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen neu ordnet sofern das zur optimalen Verwertung der Teilungsmasse angezeigt ist.