Hey,

ich mache meine Steuererklärung selbst und informiere mich dahingehend auch immer über aktuelle Neuerungen in Sachen Steuer. Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, können sich im Laufe des Jahres noch viele zusätzliche Änderungen ergeben. Daher Augen und Ohren offen halten!

Die neuen Regelungen rund um das Jobticket kannst du sowieso erst bei deiner Steuererklärung für 2020 einfließen lassen. Demnach hast du noch bis nächstes Jahr Zeit, dich in das Thema besser einzuarbeiten. Vorab kann ich dir schon mal verraten, dass du mit deinem Arbeitgeber über eine Gehaltsumwandlung in das Gehaltsextra Jobticket verhandeln kannst. Gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, aber auch private Fahrten mit den Öffis. Mehr Informationen findest du beispielsweise hier: https://www.steuerberaterscout.de/Magazin-steuerliche-neuerungen-2020-ein-ueberblick

Beste Grüße.

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Das geht so ganz sicher nicht, da könntest du locker vors Arbeitsgericht ziehen.. Du musst ihm erstmal überhaupt nicht sagen warum du krank bist, also geht es ihn auch nichts an wenn du im Krankenhaus warst.

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Meines Wissens nach, solange nichts anderes festgehalten ist, kannst du den Kredit auch nach Ablauf der Zinsbindungsfrist relativ problemlos umschulden. 

Du bist auch nicht dazu verpflichtet, neue Vereinbarungen mit deinem bisherigen Kreditgeber zu unterzeichnen, sondern hast auch da die Wahl und kannst erstmal verschiedene Alternativen vergleichen. Andere Banken oder auch Angebote online. Nur so als kleines Beispiel hier mal : https://www.credimaxx.de/anschlussfinanzierung/ 

das ist zumindest ein erster Anlaufpunkt sodass du weißt, was du für eine Wahl hast. 

Natürlich wäre es besser gewesen, wenn du dich früher über das alles informiert hättest, aber es ist nicht zu spät. Wenn dir die Konditionen nicht passen dann such dir etwas anderes... Versuch ist es wert. 

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Du solltest erstmal die Kulanz vom Obst usw nicht mit dem Druckerproblem auf- und gegenwiegen .. Sind ja 2 unterschiedliche Paar Schuhe. 

Wir haben in unserer Firma auch keinen Drucker. Arbeite im Online-Marketing und es ist so gut wie alles digitalisiert, daher war das nie nötig. 

Dass du deine Handouts zu Hause ausdrucken muss ist meiner meinung nach nachvollziehbar ... Sonst würde das eventuell aus dem Ruder laufen. Außerdem, ist mein persönliches Empfinden, finde ich, handouts sind was für studis und Schüler.... Beim so einer Präsentation muss man doch die wichtigsten Punkte für die erwachsenen Leute nicht festhalten. Das können sie schon selbst aussuchen und dann den stift/Laptop in die Hand nehmen. 

Falls du tdem welche ausdrucken willst, schau mal nach deinen druckeinstellungen ob du mit entwurfdruck oder tinte sparen ( anleitung hier: https://www.tintencenter.com/tinte-sparen/ ) bisschen Geld einsparen kannst. 

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Ja, gilt als Schonvermögen.
In der eigenen Familie vor einigen Jahren erlebt. Sie werden nachfragen und es ist nochmal ein Zettelkrieg und Nachhake (war bei uns zmd so, man soll ja bloß nicht zu viel Geld haben ;-)) aber man darf es behalten.

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Naja einen Kredit bekommt man kaum als Student.

Hast du mal mit deinen Eltern darüber gesprochen? Wenn du kein Bafög bekommst, sind sie verpflichtet für dich aufzukommen und deine Ersparnisse einzubehalten ist rechtswidrig.

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Ich denke auch, dass das keinen Sinn hat. Durch den Käuferschutz hast du dein Geld wiederbekommen und damit hast du sicherlich schon mehr erreicht, als eine Anzeige bringen würde. Sowas zieht sich nur ewig und am Ende kommt häufig nichts bei raus.

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Wenn du kein Bafög bekommen kannst, weil deine Eltern zu viel Geld verdienen, dann heißt das ja im Grunde, dass sie dich finanzieren müssen. Es gibt aber auch elternunabhängiges Bafög unter bestimmten Voraussetzungen, schau mal dort: https://www.bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php

Was das Wohnen angeht, empfehle ich dir ein Studentenwohnheim. Ich habe selbst in einem gewohnt und hab für mein Zimmer 180€ bezahlt (Strom, Wasser, Gas, Internet, alles inklusive, pauschal). Am besten gleich dort, wo du eventuell studierst beim Studentenwerk melden und dir einen Platz sichern. Die Zimmer sind meistens heiß begehrt, weil sie so günstig sind, da muss man schnell sein.

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Wenn du mit dem Gedanken spielst, dann auf jeden Fall so schnell wie möglich, sonst sind die Beiträge einfach zu hoch. Man sollte die wirklich sehr früh abschließen, um sich die güstigsten Konditionen zu sichern!

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Arbeitest du jetzt durchgängig am PC oder hast du tatsächlich Pausen? Das ist hier sehr wichtig. Wenn du nämlich in 8 Stunden keine Pause dazwischen hast, verstößt dein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz. Darin wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer bei Arbeitszeiten über 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen soll.

Wird das nicht eingehalten, kann es für den Arbeitgeber ein Bußgeld geben, aber dazu muss der Fall sicher an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

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Ich sehe das ähnlich wie barmer. Wenn sie jetzt erst anfängt zu studieren, weiß sie ja noch nicht, wie es nach dem Studium aussieht. Vielleicht wechselt sie nochmal? Vielleicht klappt es nicht gleich mit dem Job?

Insgesamt sind die Beitrage aber natürlich deutlich besser, solange deine Schwester noch jung ist. Finanziell kommt sie da mit einer PKV besser weg, als mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Für mehr Informationen zu Vor- und Nachteilen kannst du übrigens auch dort mal schauen: https://www.private-krankenversicherung-tests.de/private-krankenversicherung-referendariat/

Es gibt zwar gerade für Studenten auch günstige Tarife, aber da der weitere Werdegang noch nicht sicher ist, sollte deine Schwester meiner Meinung nach erstmal gesetztlich versichert bleiben. Eventuell ist das ja auch noch über die Eltern möglich. Als Referendarin sollte sie sich dann gut informieren, wie die Beiträge sind. Wenn sie dann Beamtin auf Probe oder Lebenszeit wird, können sich die Beiträge nämlich nochmal deutlich ändern. Das steht in dem Artikel oben aber auch sehr gut beschrieben.

Ein Wechsel ist übrigens nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ab 55 ist es fast unmöglich von der PKV wieder zur Kasse zu wechseln.

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Sehe das wie Primus. Auf die Mietzahlung selbst sollte das wirklich keinen Einfluss haben, aber da es eben als Einkommen gewertet wird, wird es auf deine monatliche Bezüge angerechnet. Hab dazu auch einen Artikel gefunden, der das ganz gut nochmal erklärt:

http://www.focus.de/finanzen/recht/neues-urteil-zu-hartz-iv-warum-steuererstattungen-nicht-immer-ein-grund-zur-freude-sind_aid_687120.html

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Sehe das auch so, denn die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern erlischt erst nach Beendigung der ersten Ausbildung. Wenn er allerdings seine Freundin heiratet, dann ist der Ehepartner vorrangig unterhaltspflichtig, aber ich denke mal, dass das bei deinem Sohn noch nicht der Fall sein wird.

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Geht es denn um einen Minijob? (450€)

Falls ja, kommt es auf den Stand des Asylverfahrens an:

Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus
völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen dürfen jeder
Beschäftigung nachgehen.

Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung (also offenes Asylverfahren) und geduldete Personen können aber nicht ohne Weiteres einen Minijob ausüben. Die Ausländerbehörde kann aber nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Diese muss für eine konkrete Beschäftigung beantragt werden.

Wenn ein geflüchteter Mensch eine Arbeitserlaubnis hat, kann er einen
Minijob ausüben.

Was genau meinst du jetzt mit Zwischenzeit und was habt ihr neu beantragt?

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