Der Gewerbeschein ist einfach nur die Bestätigung der Gewerbeanmeldung; bekommt man ,wenn man das Gewerbe anmeldet.

Steuernummer ist eventuell schon vorhanden, wenn man bereits mal eine Steuererklärung gemacht hat.

Ansonsten: Nach der Gewerbeanmeldung kommt ein Fragebogen vom FA - ausfüllen - abgeben - Steuernummer.

Lesestoff dazu: www.klicktipps.de/gewerbe.php

...zur Antwort
Absolut daneben diese Politik

Hauptsache, sich mal wieder ins Gespräch gebracht.

...zur Antwort

Die Zinsen können bei Kindern ab 18 das Kindergeld verhidern.

Vermögen und Zinsen können das Bafög verhindern.

...zur Antwort

"Nur glaube ich nicht, dass die Firma dies wegen der Mehrkosten machen wird."

Wenn ein Selbstständiger nicht zu niedrige Preise hat, kostet der ähnlich viel für so eine Firma, ist aber flexibler einsetzbar.


Du(!) musst selber mal überlegen, ob Du die Vorteile eines ANgestellten verhältnisses (regelmäßiger Lohn (auch bei Krankheit), Einzahlung in Krankenkasse und Rentenversicherung, Möglichkeit zu Riester, ...) und die Nachteile (festere Atbeitszeiten, ...) haben willst.


Verdienen kannst Du so viel Du willst (lieber mehr verdienen und dafür Steuer zahlen, als nix verdienen). Der Lohn wird zunächst nach Steuerklasse auf der Steuerkarte besteuert, der Rest regelt sich durch die Einkommensteuererklärung.

...zur Antwort

In 2008 und vorher waren das Werbungskosten zu Kapitalerträgen.

Ab 2009 ist so eine Fahrt nicht meher als WK absetzbar, da die WK zu Kapitalerträgen abgeschafft wurden.


Ich würde diese WK aber trotzdem sammeln, auflisten und angeben, denn es ist m. E. nur eine Frge der Zeit, bis dieses Thema vor einem unserer Gerichte landet.

...zur Antwort

Preis „MwSt ausweisbar“ bedeutet,

a) dass der Verkäufer Unternehmer ist und nicht Privatmann oder Kleinunternehmer.

b) dass der Käufer (wenn er kein Privatmann oder Kleinunternehmer ist) die MwSt vom Finanzamt erstattet bekommt, bzw. mit der von ihm für Anderes gezahlten MwSt. verrechnen kann.

Für einen Käufer als Privatmann ergibt sich kein steuerlicher Vorteil. Er kann aber evtl. gegenüber einem Unternehmer-Verkäufer andere Gewährleistungsansprüche durchsetzen als bei einem Privatverkauf.

...zur Antwort

Die häufige Frage: "Was muss ich vom Gewinn an Einkommensteuer zahlen?" wird hier beantwortet:

w w w . klicktipps.de/gewerbe2.php#wieviel_einkommensteuer

...zur Antwort

Es ist so.

Aber bis 5.200 € Gewinn kostet es keinen Beitrag.

w w w . klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_ihk

...zur Antwort

Wie Gewerbe funktioniert, steht hier:

w w w . klicktipps.de/gewerbe.php


Was für eine Art Arbeit soll das denn sein?

Arbeit bei nur einem Auftraggeber als Gewerbe: Das riecht wirklich etwas nach Scheinselbständigkeit.

Da wäre eine Gestaltung als 400€-Job eventuell sinnvoller.

...zur Antwort

Wichtig:

Die Zahlungen müssen - zumindest für den steuerlich relavanten Betreuungsanteil - unbar, also durch Überweisung erfolgen!

...zur Antwort

Hier gibt es Recht-Foren, in denen Du auch mal fragen könntest: w w w . klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer


Feuerkünstler:

Da sollte es geklärt sein, ob es für Zeit und Ort desAuftritts Auflagen in Richtung Brandschutz gibt; bzw. ob eine spezielle Genehmigung nötig ist.


neugierig frag: Was führst Du denn vor?

und verwndest Du Bärlapp oder Petroleum?

...zur Antwort

Wenn der AN (neben dem Job) ein Gewerbe o. ä. hat und es in einem vernünftigen Rahmen ist, sind es Ausgaben für das Gewerbe.

Auch eine Bewirtung im Auftrag des Chefs, die der AG aber nicht bezahlt, wäre bei einem Angestellten denkbar (aber unwahrscheinlich); dann handelt es sich um Werbungskosten (Anlage N)

Unwahrscheinliches sollte man sich z. B. durch ein entsprechendes Schreiben vom Chef bestätigen lassen.

...zur Antwort

Ja.

Und die Fahrten zum Aussuchen, abholen und Nachjustieren auch.

Weitere Ideen zu außergewöhnlichen Belastungen: w w w . klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche_belastung

...zur Antwort

Bemühen wir doch mal (trotz steuergesetzen * gg *) die Logik.

Was gibt es denn für Belege? - Die Rechnnungen der Lieferanten So weit so gut.

Aber: Papier ist geduldig. Was bewest denn, dass die jemals wirklich gezahlt wurden? - Tja, nur (Rechnungen oder Quittungen)

Fazit: Zugehörige Kontoauszüge bei den Rechnungen mit ablegen.


Der ganze Kram muss (gut geordnet) 10 Jahre aufgehoben werden. - Wer nach einem Beleg mehr als maximal 2 Minuten suchen muss, hat was falsch gemacht.


Ans FA abgegeben wird übrigens nur die EÜR und die Listen, aus denen sie entstanden ist. Belege und Auszüge bleiben zu Hause. SIe werden nur interessant, falls das Finanzamt mal "zu Besuch kommen" will.

...zur Antwort