Es gibt im Umsatzsteuergesetz die Kleinunternehmerregelung. Nutzt ein Unternehmer diese, muss er in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, darf dafür aber auch keine Vorsteuern geltend machen. Wichtig zum Beispiel, bei Kfz-Finanzierungen. Bei umsatzsteuerabzugsberechtigten muss nur der Netto-Preis finanziert werden.

...zur Antwort

Meistens ist bei Autos die einen hohen Bruttolistenpreis haben, die Fahrtenbuchmethode günstiger. Aufpassen muss man hier vor allem bei Gebrauchtwagen. Auch bei diesen wird bei der 1% Regelung der Neupreis genommen. Dagegen steht, aber nur eine geringe Abschreibung. Hier ist auch oft die Fahrtenbuchmethode günstiger.

...zur Antwort

Da es bedingt durch den Arbeitgeber ist, kann man die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Verteilt werden muss es nicht. Im Jahr der Zahlung, können die Kosten abgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten ersetzt, sind die Kosten aber nicht abzugsfähig.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.