Abrechnung Kirchenmusiker - geht Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag?

1 Antwort

Zuerst kannst du deinem Organisten km-Geld bezahlten. Also 0,30 Euro pro gefahrenen km. Ab 2013 ist der Übungsleiterpauschbetrag auf 2.400 Euro erhöht worden. Ist dieser Pauschbetrag bei deinem Organisten schon ausgeschöpft. Wenn nicht, er kann auch von zwei Pfarreien Geld bekommen. Darf eben nur nicht die 2.400 übersteigen.

Danke Hildegard, er hat den Übungsleiterfreibetrag schon ausgeschöpft, aber es gibt doch noch diesen Ehrenamtsfreibetrag mit 500 Euro, kann er den zusätzlich nutzen?

0
@Rentenfrau

Der Ehrenamtsfreibetrag ist 2013 auf 720 Euro erhöht worden. Dieser Freibetrag darf aber nicht gleichzeitig mit dem Übungsleiterfreibetrag bezahlt werden. Du kannst ihm also nicht einen Teil seines Honorars als Übungsleiter und einen Teil als Ehrenamtlicher auszahlen, dass geht nicht.

0