Anstellung eines Chorleiters

2 Antworten

Gar nicht.

Du hast geschrieben, ihr wollt den Chorleiter anstellen. Ein Anstellungsverhältnis zieht immer eine Anmeldung nach sich.

Anmelden müsst Ihr in auf jeden Fall und sei es bei der Minijobzentrale.

Na, dann mach ich das seit Jahren falsch und die Lohnsteuerprüfer und die Sozialversicherungsprüfer die schon zweimal bei mir waren haben das auch nicht beanstandet. Komisch. Hab noch nie einen Chorleiter bei der Minjobzentrale angemeldet.

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