Umsatzsteuer abführen bei einer Rechnung aus einem Drittland?
Hallo,
ich wollte fragen, ob ich bei einer Rechnung aus einem Drittland, also beispielsweise aus einem Land wie Israel oder USA Umsatzsteuer draufzahlen muss oder ob die Rechnung dann insgesamt umsatzsteuerbefreit ist.
Danke für ihre Zeit.
LG
2 Antworten
Es richtet sich danach, ob Du Privatperson bist, oder Unternehmer und in dem Fall dem Dienstleister Deine Unternehmereigenschaft nachgewiesen hast.
Bist Du Privatperson, hat der Dienstleister Dich wie einen Inländer behandelt udn die Umsatzsteuer seines Landes abgeführt.
Bist Du Unternehmer bekommst Du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Vermerk "Reverse Charge" und fürst die Umsatzsteuer selbst ab, wobei Du sie gleich wieder abziehst, wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Ausgehend davon, dass du der Leistungsempfänger bist:
Wenn dir Ware zugesendet wird, dann hast du eine Einfuhr aus dem Drittland und es muss Einfuhrumsatztsteuer gezahlt werden.
Wenn an dir eine sonstige Leistung erbracht wurde, dann kann ggf. das Reverse-Charge-Verfahren gem. 13b UStG greifen. Hierbei wirst du als Leistungsempfänger zum Steuerschuldner.
Die an dich erbracht wurde?
Ja. Du würdest dann eine "Nettorechnung" kriegen, wo der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse-Charge" etc. draufsteht. Und die USt da drauf ist von dir zu zahlen.
Bist du eigtl. Unternehmer oder eine Privatperson?
Okay, weil bei Privatpersonen gibt es kein Reverse-Charge (der leistende Unternehmer - Fiver in dem Fall - zahlt ja dann schon die USt).
Ich kann auf der Rechnung jedoch nichts von Reverse Charge finden.
Steht es vllt. anderweitig irgendwie drauf? Und auch wenn es gar nicht draufsteht ,gilt das Reverse-Charge-Verfahren und du musst die USt hier in DE für diese Leistung abführen.
Und das ändert auch nichts an deinem Vorsteuerabzug (die gezahlte USt kriegst du ja dann wieder). :)
kann ... nichts von Reverse Charge finden
Ich weiß jetzt nicht wie die Vorschriften für die Rechnungserstellung in Israel sind. An deutsche Gesetze wird sich der Leistungserbringer nicht halten müssen.
Aber Du.
Es ist eine Dienstleistung. Muss dann also die Umsatzsteuer gemäß Reverse Charge abgeführt werden?