Umsatzsteuer abführen bei einer Rechnung aus einem Drittland?

2 Antworten

Es richtet sich danach, ob Du Privatperson bist, oder Unternehmer und in dem Fall dem Dienstleister Deine Unternehmereigenschaft nachgewiesen hast.

Bist Du Privatperson, hat der Dienstleister Dich wie einen Inländer behandelt udn die Umsatzsteuer seines Landes abgeführt.

Bist Du Unternehmer bekommst Du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Vermerk "Reverse Charge" und fürst die Umsatzsteuer selbst ab, wobei Du sie gleich wieder abziehst, wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ausgehend davon, dass du der Leistungsempfänger bist:

Wenn dir Ware zugesendet wird, dann hast du eine Einfuhr aus dem Drittland und es muss Einfuhrumsatztsteuer gezahlt werden.

Wenn an dir eine sonstige Leistung erbracht wurde, dann kann ggf. das Reverse-Charge-Verfahren gem. 13b UStG greifen. Hierbei wirst du als Leistungsempfänger zum Steuerschuldner.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin & Berufserfahrung

Es ist eine Dienstleistung. Muss dann also die Umsatzsteuer gemäß Reverse Charge abgeführt werden?

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@Paul1998

Die an dich erbracht wurde?

Ja. Du würdest dann eine "Nettorechnung" kriegen, wo der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse-Charge" etc. draufsteht. Und die USt da drauf ist von dir zu zahlen.

Bist du eigtl. Unternehmer oder eine Privatperson?

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@Giota210

Ich bin Unternehmer, die Rechnung ist von Fiverr, einem israelischen Unternehmen. Ich kann auf der Rechnung jedoch nichts von Reverse Charge finden.

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@Paul1998

Okay, weil bei Privatpersonen gibt es kein Reverse-Charge (der leistende Unternehmer - Fiver in dem Fall - zahlt ja dann schon die USt).

Ich kann auf der Rechnung jedoch nichts von Reverse Charge finden.

Steht es vllt. anderweitig irgendwie drauf? Und auch wenn es gar nicht draufsteht ,gilt das Reverse-Charge-Verfahren und du musst die USt hier in DE für diese Leistung abführen.

Und das ändert auch nichts an deinem Vorsteuerabzug (die gezahlte USt kriegst du ja dann wieder). :)

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@Paul1998
kann ... nichts von Reverse Charge finden

Ich weiß jetzt nicht wie die Vorschriften für die Rechnungserstellung in Israel sind. An deutsche Gesetze wird sich der Leistungserbringer nicht halten müssen.

Aber Du.

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