Die Entscheidung ist persönlich zu treffen, ich kann aber eine mathematische Hilfestellung geben:

  1. Der FT Fonds hat von 1996 bis 2013 eine Durchschnittsrendite erzielt von 6,18% p.a. (von 70 € auf 194 €)

  2. Der Dax hat im selben Zeitraum 8,74% p.a. erzielt (von 2.300 Indexstand auf 9.560)

  3. Wenn alles verkauft würde und künftig weiterhin 6,18% p.a. erzielt würden, dann kämen nach Abzug der Abgeltungssteuer nur noch 4,55% Rendite p.a. netto heraus (73,6% davon). Allerdings werden auch derzeit schon ca. 0,6% p.a. an Abgeltungssteuer abgeführt auf die ca. 40% an Dividenden.

  4. Um in der Nettobetrachtung Rendite-"neutral" zu bleiben, müßten künftig statt 6,18% dann 8,4% p.a. an Brutto-Rendite erzielt werden. Das ist möglich, aber dauerhaft eher schwierig, weil der Aktienmarkt historisch ca. 7-8% p.a. erwirtschaftet. Man müßte also schon ein etwas höheres Risiko eingehen (z.B. via Small Caps), um höher zu gelangen.

  5. Die derzeitige Besteuerung von ca. 2,5% p.a. an Dividendenerträgen macht ca. 0,6% Renditeverlust aus p.a.

  6. Fazit: Bei identischem Risiko wird es ein anderer Dax-naher Fonds schwer haben, die nötigen 1,6-2,2% p.a. an dauerhafter Zusatzrendite zu erzeugen. Wohl eher halten.

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Wie führt man ein Rebalancing bei einem Sparplan-Portfolio durch?

Hallo,

ich bespare ab Februar ein Portfolio das aus zwei ETFs und einem Rentenfonds besteht.

Mein Budget habe ich nun prozentual auf drei Töpfe aufgeteilt: 45%, 30% und 25%.

Durch die unterschiedliche Kursentwicklung werden die realen Anteile der drei Fonds am Portfolio dieser gewünschten Gewichtung nicht entsprechen.

WIe geht man hier das Rebalancing an?

Ich habe mir vier mögliche Strategien überlegt:

  1. Alle x Monate berechne ich die realen Portfolioanteile der drei Fonds. Daraufhin passe ich die monatlichen Raten so an, dass nach y Monaten die Balance wieder hergestellt wäre (natürlich unter einem gleichbleibenden Kurs).

Z.B. x = 12 Monate und y = 6 Monate

  1. Ich lasse die monatlichen Raten immer gleich. Ich berechne alle x Monate die realen Portfolioanteile und schieße durch Einmalkäufe frisches Geld nach um die Balance wiederherzustellen. Ggf. müsste man das bei zu großen Zukäufen splitten, so dass man nicht zu viele Anteile zu einem Zeitpunkt kauft.

Das setzt viel Geld zum Nachkauf voraus. Wäre bei mir aber ganz gut machbar, da ich mehrfach im Jahr Zusatzeinnahmen habe (UG, WG, Bonus, Steuerrückerstattung).

  1. Ich verkaufe Anteile der zu starken Fonds und kaufe dafür von den zu schwachen Fonds.

Die dritte Option gefällt mir gar nicht. Ich möchte ein Verkauf vermeiden, falls es irgendwie geht.

  1. Man könnte natürlich auch alle drei Stategien fahren und bei jedem Rebalancingzeitpunkt sich die attraktivste aussuchen.

Um nochmal auf meine Frage von oben zurück zu kommen, wie geht ihr das Rebalancing an bzw. wie würdet ihr für solch ein Sparplan-Portfolio das Rebalancing gestalten?

Danke.

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Ich selber führe Rebalancing primär mittels Nachkäufen durch. Man sollte sich auch überlegen, ob zwei ETFs genügend Diversifikation bieten. Also vielleicht lieber noch weitere Segmente (z.B. Small Caps) mit aufnehmen, wenn das zum persönlichen Risikoprofil passt. Das muss ja nicht unbedingt via Sparplan erfolgen, sondern z.B. durch Einzelnachkäufe, wenn genügend Liquidität zur Verfügung steht.

Wer selber gestalten will, sollte sich unbedingt intensiver mit der Materie befassen. Mit Hilfe der Literatur von Gerd Kommer etwa. Ansonsten besser einen Berater hinzuziehen.

https://www.justetf.com/de/education/rebalancing.html

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Nach einem Aspekt hatte ich noch gesucht. Es läge nämlich eine "schädliche Verwendung" als bAV vor, wenn der Antrag auf Kapitalauszahlung früher als 12 Monate vor dem Ausscheiden gestellt würde mit der Folge nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit während der Beitragszahlung.

vgl. BMF-Schreiben, Nr. 177 unterer Abschnitt.

http://www.bav-recht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=8

... Erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, so ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Beitragsleistungen weiterhin nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen werden....

Eine etwas spätere Auszahlung hingegen ist unkritisch, es muss aber mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein.

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Nein, der Arbeitgeber darf nicht beurteilen, was man selber an künftigem Einkommen erwartet. Ob man sich selbständig macht oder z.B. eine Weltreise, geht den alten AG nichts mehr an - nur das Finanzamt im Folgejahr. Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb das Januargehalt nicht als normales Monatsgehalt zu versteuern sein sollte. Siehe weitere Informationen im u.g. Link.

http://www.finanzfrage.net/tipp/wie-optimiere-ich-die-nettoquote-meiner-abfindung

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Die Versicherungen müssen bei Auszahlung von Versicherungsleistungen generell die Krankenkasse informieren. Wer dazu falsche Angaben macht, bewegt sich auf gefährlichem Gelände.

In Zeiten hoher Transparenz von Finanztransaktionen halte ich das Risiko für sehr hoch, aufzufliegen. Evt. kommt noch ein Strafverfahren hinzu: Sozialversicherungsbetrug, würde ich mal tippen.

Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.

http://www.ra-heimbach.com/direktversicherung-beitraege-krankenkasse-3A-bundesverfassungsgericht-hebt-bsg-urteil-auf-21-_387.html

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Vergleichsrechner im Netz gibt es nicht, vielmehr sind alle dort verfügbaren "Rechner" nur Adressensammler, die gar nicht rechnen, sondern die Adressen der Interessenten/innen sammeln und an Vermittler weiterverkaufen. Davon rate ich ab, denn so weiß man noch nicht einmal, an wen man dabei gerät.

Besser: Selbst einen Versicherungsmakler bzw. Honorarberater identifizieren und diesen gezielt beauftragen. Als Honorarberater und Makler gehe ich so vor, alle geeigneten Tarife am Markt vom führenden Vergleichsrechner identifizieren zu lassen. Anschließend stelle ich die besten drei dann einem sog. "Nettotarif" gegenüber, der keinerlei Provisionen und nur ca. 1/3 der lfd. Vertragskosten enthält. Nettotarife lohnen sich praktisch immer für Mandanten/innen bei größeren Summen.

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Überschlägig müssten seit 2004 also ca. 8.000 € in den Vertrag geflossen sein. Der Rückkaufswert beträgt ca. 4.200 €. Die Differenz sind also Abschlusskosten, lfd. Vertragskosten und die Ergebnisse der Kapitalanlage.

Zur Beurteilung des Vertrages muss man genau verstehen, was der "Motor" (=Kapitalanlage) des Vertrages ist und welche weiteren Vertragskosten entstehen. Die Analyse beider Faktoren ermöglicht dann eine spezifische Aussage. Im Alter von 29 Jahren einen solchen Vertrag langfristig beitragsfrei zu stellen, dürfte zu einer lfd. Verminderung der Kapitals führen aufgrund der relativ hohen lfd. Vertragskosten.

Ein unabhängiger Makler bzw. Honorarberater kann eine solche Vertragsanalyse durchführen und eine spezifische Empfehlung geben.

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Ja, eine Trennung geht durch einfache Kündigung der BU-Zusatzversicherung. Danach hätte man eine reine LV ohne BUZ. Die Frage ist aber, was ist dann mit der BU: Die müßte man wohl neu abschließen und das kann (deutlich) teurer werden, wenn sich die Gesundheitsverhältnisse verschlechtert haben bzw. wenn das Eintrittsalter höher ist. Also vorher genau prüfen, am besten mit einem unabhängigen Berater.

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Der Zinseszinseffekt ist um so ausgeprägter, je länger eine Anlage läuft. Dazu ist Voraussetzung, dass die Zinsen immer in der Anlage bleiben, daher stammt ja auch der Begriff "Zinseszins". Geeignete Formen sind also langfristige Anlageinstrumente wie langlaufende Anleihen bzw Anleihenfonds oder auch (Dividenden)Aktienfonds, die ja "Ende offen" sind. Bei thesaurienden Fonds bleiben Zinsen bzw. Dividenden im Fonds, werden also automatisch wieder mit angelegt. Wählt man eine ausschüttende Variante, so muss man die Zinsen gleich wieder anlegen, um den Zinseszinseffekt zu erhalten. http://www.zinsen-berechnen.de/zinseszinstabelle.php

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