Steuern sparen bei unverheirateten Paaren

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest auch mir was überweisen, aber Steuern sparen kann man damit nicht. Vom Überweisen hat man noch kein Einkommen.

Bei dir lautet die Lösung § 33a (1) EStG. Das ist hier schon so oft Thema gewesen, da findest du garantiert was.

Ein ausführliches BMF-Scheiben gibt es dazu auch: https://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung2/BMF_Unterhalt.pdf

Ich hab den Link zum Gesetzestext wieder rausgenommen, da das BMF den Text sowieso schön abgeschrieben hat.

Sicherlich geht das. Du kannst Deine Freundin als Haushaltshilfe einstellen, z. B. auf 450€ Basis. Aber immer an den Mindeslohn denken.

kann die Freundin außer haushaltshilfe auch andere haushaltsnahe dienstleistungen verrichten ??^^

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@HilfeHilfe

Kommt drauf an. Es werden so ja viele Personen eingestellt zur Pflege nicht nur für 450€ sondern auch in dem Bereich bis 800€ der ja einer Förderung/Zuschuß unterliegt. Aber das ist ja erst der 2. Schritt. Bis 800€ kann man so auch eine günstige Krankenversicherung bekommen. 450€ ist auch eine schlechte Summe. Besser 452€, dann wird keine Pauschal Lohnsteuer/Sozialverischerung fällig, sondern tatsächliche.

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