Ich verstehe auch nicht, warum das mit dem Geshäftskonto lange dauern soll.

Egal, wenn dann das Konto besteht, dann jede geschäftliche Buchung einzeln vom Privatkonto auf das Geschäftskonto machen, damit die Geschäftsvorfälle korekt nachvollzogen werden können.

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Wenn der Erbfall eingetreten ist, kann man die geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren; über deren Bewertung wird dann die Erbengemeinschaft beschließen.

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Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

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Nun, auf jeden Fall hast du mit einem Indexmietvertrag die Sicherheit, dass die Miete nicht willkürlich steigt. In dem Index ist die allgemeine Steigerung der Gehälter und auch der Lbenshaltungskosten abgebildet.

Wenn der Wohnungseigentümer wechselt, kannst du einen neuen Mietvertrag abschließen.

Ratsam ist auch, bei (örtlichen) Mieterverein nachzufragen, ob die im Vertrag stehenden Indexbedingungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.

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Statt Bitcoin geht auch Ethereum, da muss man sich aber einarbeiten. Die Mühe eine Blockchain zu recherchieren, werden sich Ermittlungbehörden vermutlich erst ab 100.000 Euro machen. Dann wäre da noch Name des Freundes/Freundin, um mal das Wort Strohmann/Strohfrau zu vermeiden.

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Das war natürlich keine gute Idee, den Strom direkt an Eon zu bezahlen, wenn man einen all inclusive-Mietvertrag hat. (warum eigentlich?). Wie Juergen schon sagt, sooo kann man nicht abrechnen.

Nun kann man wie folgt vorgehen: Zählerstand heute minus Zählerstand beim Einzug 2010 ergibt den gesamten Stromverbrauch in kWh plus Mehrwertsteuer. Dividiert durch die Anzahl der Monate ergibt einen Durchschnittsverbrauch. Diesen Durchschnittsverbrauch multipliziert mit dem Arbeitspreis, den Eon dem Vermieter berechnet hat. Der wird sich in den Jahren verändert haben, weshalb der Vermieter seine Stromrechnungen ab 2010 vorlegen muss.

Nachzahlung: Keine ! Das ganze genannte Procedere dient nur der Feststellung, wieviel der Stromanteil von der Gesamtmiete beträgt, um für die Zukunft zu ermitteln, um wieviel sich die Gesamtmiete reduziert, durch den herausgerechneten Strom.

Die künftige persönliche Stromrechnung erhöht sich um den von Eon berechneten Grundpreis ("Zählergebühr").

Die geänderte Abrechnungspraxis sollte sinnvollerweise als Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert und von beiden Vertragspartnern unterschrieben sein.


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Noch eine Variante: Einen Teil des Kaufpreises in bar an den Verkäufer bezahlen, oder in bar auf das Konto des Verkäufers einzahlen (da fallen Gebühren an). Und mit etwas Fantasie kann man eine solche Variante modifizieren.


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Das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Wir wissen nichts über die Höhe des Kredits und können deshalb keine Aussage über die Verhältnismäßigkeit machen. Klar ist, dass für Santander über 7 Jahre ein Kreditrisiko (Risiko des Totalausfalls) bestanden hat, welches sie wohl auch nicht allein getragen hat sondern zu einem Teil bei einer Rückversicherung ausgelagert hat.

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Ich würde die Sache mal von einem praktischen Standpunkt aus betrachten:

Ein StB vor Ort mit der Möglichkeit des persönlichen Gesprächs ist einem Online-Partner (der sich ggf. nicht packen lässt!) vorzuziehen. Dann macht man eine Liste mit den zu erledigenden Arbeiten, damit der Arbeitsumfang transparent dargestellt wird. Abschließend bittet man um ein Angebot und kann (mit den hier erhaltenen Ratschlägen) nach einem Gesamt(fest-)preis fragen. Dann ist es egal, wie lange der StB die Rechenmaschine quält.


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Kann die Agentur für Arbeit Geld für Führerscheinklasse C/CE zurückfordern?

Folgendes: Ich habe Ende Oktober eine Einstellungszusage von einem Arbeitgeber bekommen, wenn ich Führerschein Klasse C/CE machen sollte. Ich war wirklich motiviert, der Arbeitgeber hat sich auch dafür beim Arbeitsamt eingesetzt das die den bezahlen, obwohl Arbeitsamt sich quergestellt hat, haben die den Führerschein doch bezahlt.

Jetzt wäre ich Mitte Februar auch fertig, aber ich habe vor ein paar Tagen einen Arbeitnehmer von dem besagten Arbeitgeber getroffen, den ich auch von früher kenne. Und habe ihm voll motiviert erzählt das wir bald zusammenarbeiten, daraufhin hat er mir dann Geschichten erzählt von Cholerischen Anfällen und auch davon das mein zukünftiger Chef seine Sekretärin auf das schlimmste zusammengefaltet hätte. Beleidigungen vor dem Personal, obwohl sie wohl schon fluchtartig das Gebäude verlassen hat und er ihr wohl noch hinterher gelaufen ist und sie hätte geheult, er aber immer weitergemacht hätte. Dazu kommen noch andere harte Geschichten, aber die ist bei mir hängen geblieben. Aber das war so mit die härteste Story, aber das war ein Gespräch von einer halben Stunde und das war eine von mindestens 5-7 Storys.

Jetzt bin ich nicht mehr so motiviert da anzufangen, habe jetzt noch andere Bewerbungen geschrieben und auch schon eine neue Zusage bekommen, sogar mit besserem Gehalt und selbe Branche Berufskraftfahrer?

Meine Sorge ist jetzt, das Arbeitamt das Geld zurückfordern könnte, das wären 7500euro. Können die das, oder sind die froh wenn ich damit sowieso ein Job finde? Der Arbeitgeber selber ist mir egal, Hauptsache ich bekomme damit einen korrekten Job nach meinen Wünschen!

Denn damit finde ich überall einen Job?

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Mit der neuen Zusage im Rücken würde ich die Arbeitsagentur in einem persönlichen Gespräch informieren. Wenn die dann Probleme machen, solltest du den ersten Job annehmen, und die cholerischen Anfälle nicht auf dich beziehen sondern so weit wie möglich übersehen. Wenn es dann gar nicht geht, dann kannst du innerhalb der Probezeit kündigen. Und - wie du siehst - sind Berufskraftfahrer gefragt. Die Arbeitsagentur immer mit einbeziehen ist grundsätzlich besser als auf eigene Faust zu handeln. Und schließlich verdankst du der Arbeitsagentur einen Führerschein, den du auch privat nutzen kannst.

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Ich würde für die Heimreise wieder die bereits bekannten 50 km eintragen. Die privaten km ergeben sich aus Endstand zuhause minus 50 km minus km-Stand bei "Ankunft beim Kunden".

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Kein Versicherungsbetrug. Die Versicherung rechnet aufgrund eines Kostenvoranschlages des Sachverständigen ab. Damit ist für die Versicherung die Sache erledigt. Ob der Vermieter dann wirklich den Parkettboden reparieren lässt, ist seine Sache. (Wie beim Auto). Der neue Mieter sollte den tiefen Kratzer dokumentieren - mit Unterschrift des Vermieters - als Bestandteil des Mietvertrages.

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Das ist nur eine "indirekte" Hilfe: Offen mit der Situation umgehen, d.h. bereits jetzt alle möglichen Gläubiger, angefangen vom Vermieter über Energielieferanten und wer sonst noch monatlich Geld bekommt, über den Sachverhalt informieren u. ggf. individuelle Vereinbarungen treffen.

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Auf der Chipkarte ist vermerkt, ob du aum sog. Hausarztmodell teilnimmst.

Wenn ja, geht der Facharztbesuch nur durh eine Überweisung des Hausarztes (der im Urlaub eine Vertretung hat).

Bei einer Überweisung bekommt der Hausarzt einen Facharztbericht. Dieser wird dem Patienten (aus Kostengründen) am Ende der Behandlung für den Hausarzt mitgegeben.

Der Hausarzt ist nicht sauer; er bekommt ja sein Geld.

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Muss der Mieter nochmals bis zur 2. Übergabe Miete zahlen?

Der ausgezogene Mieter  bezahlt seine Miete bis zum Ende seines Mietverhälnisses. Der Anschlussmieter wird mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, basierend auf dem aktuellen Zustand der Mietsache.

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Zunächst würde ich den Chatverlauf sichern und ausdrucken. Dann würde ich das Gespräch mit dem Kollegen suchen und ihm eine Frist setzen mit dem Hinweis, dass du seinen Vorgesetzten informierst. Das hat die Chance, dass dieser Vorgesetzte ggf. als Vermittler mitwirkt.

Klappt das nicht, die Summe schon mal als "Lehrgeld" abschreiben.

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Auf der Nebenkostenrechnung ist der Gesamtwasserverbrauch anzugeben und der dazugehörige Betrag, der ans Wasserwerk bezahlt wird. Und für die einzelne Wohnung die die Abrechnung der Einzelzähler für Kalt- und Warmwasser. Der Rest geht zu Lasten der WEG. Gegebenenfalls muß man auf das Eichdatum des Zählers achten; der muß regelmäßig getauscht werden.

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Natürlich sind Arbeitsplatzverhandlungen immer auch ein Lernprozess.

Keine Frage, im Job steckt auch eine Chance. Andererseits ist die Probezeit die Zeit in der man sich auch über den Arbeitgeber klar werden kann. Wenn es seine Art ist, Mitarbeiter "über den Tisch zu ziehen", dann ist die Probezeit richtig, sich nach einem neuen Job umzusehen. Ich würde den Job annehmen und GLEICHZEITIG sagen, dass dir diese Art nicht gefallen hat. Das nennt man Klarheit. Allerdings, das Wort "Jahresgehalt " ist doch eindeutig, oder ?


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Wenn es wichtig ist, einen Teil der (gesamten) Herstellungskosten steuerlich geltend zu machen, dann kann im Grunde das Betriebsvermögen nicht groß genug sein. Es kommt eben auf das Ziel an. Wenn man das Betriebsvermögen klein halten möchte (Gestaltungsspielraum !) dann kann man auch nicht so viel absetzen. Beides gleichzeitig geht nicht.

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Das Finanzamt ist sicher die bessere Alternative, da ist man sicher, dass die "richtige" Erklärung kopiert wird. Und beim FA gibt es einen Vorgesetzten der Sachbearbeiterin, wo man vorsprechen kann und bei dieser Gelegenheit kann man seine Bereitschaft, die Kopierkosten zu bezahlen, erklären. Der Vorgesetzte wird dann klären, ob "kein Bock" die Begründung sein kann.

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