Informiere dich einmal, ob in deiner Nähe nicht ein Geschäft existiert, das Schlüssel oder Sicherungsanlagen verkauft und einen eigenen Schlüsseldienst anbietet.

Einige Einzelhändler tun das.

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Hier habe ich eine sehr interessante Seite zum Thema "Erbrecht - Pflege" gefunden:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Erbrecht/Grundsaetzliches/Pflege.html

Da ich aber nicht weiß, wie die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Todes deines Vaters war und du deinem derzeitig Anwalt nicht viel Vertrauen schenkst, empfehle ich dir, dich schnellstens nach einem neuen (Fach-) Anwalt umzusehen.

Ein Pflichtteil kann nur entzogen werden, wenn der Abkömmling

  1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers oder einem anderen Abkömmling des Erblasser nach dem Leben getrachtet hat,

  2. sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblasser oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat,

  3. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig gemacht hat, die ihm gegenüber dem Erblasser obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat, oder

  4. einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt. (heute lediglich Fälle erheblicher Kriminalität)

Quelle: Wikipdia

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Solange er die Wohnung gemietet hat, hat er selbstverständlich das Recht, sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt in der Wohnung aufzuhalten.

Wenn dein Freund Bedenken hat, soll er die Besichtigungstermine nach Auszug des derzeitigen Mieters legen.

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Das Ganze liegt in der Tatsache begründet, dass ihr 2006 dem Amt nicht mitgeteilt habt, dass ihr das angegebene Ferienhaus nicht bekommen habt, sondern den Urlaub auf einem Campingplatz verbracht habt.

Wäre doch nur ein Schreiben gewesen...

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Es ist beides möglich:

Du kannst Deinen Fonds verkaufen (z.Z. wahrscheinlich mit Verlust) oder das Geld in einem anderen Fonds anlegen.

Hast Du den ursprünglichen Fonds direkt bei der Gesellschaft gekauft, ist eine Umtausch in einen Fonds der gleichen Gesellschaft i.d.R. kostenlos, ansonsten fällt oft ein Ausgabeaufschlag an.

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Sorry, aber doch nicht mir Opel!

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Es werden auch an andere Personen(gruppen) Darlehen ohne Schufeintrag vergeben.

Schließlich ist es jedem Kreditgeber freigestellt, die Kreditvergabe der Schufa zu melden.

Siehe auch: http://www.kreditvergleich1a.de/krediteohneschufa/index.htm

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Ich würde mich erst einmal mit dem Notar in Verbindung setzen- er hatte dafür zu sorgen, dass deine Freundin nicht über den Tisch gezogen wurde.

" Der Notar kümmert sich um alle rechtlichen Fragen, damit der Käufer lastenfreies Eigentum an dem Grundstück erwerben kann.

Vor jeder Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages sieht der Notar oder dessen Mitarbeiter das Grundbuch beim Amtsgericht ein. Er stellt dabei fest, welche Belastungen im Grundbuch eingetragen sind, die vielleicht der Käufer übernehmen muss."

(http://www.notare-marktplatz.de/informationen/grundstueckskaufvertrag.htm)

Was ist da passiert?

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Ein Staat kann das nicht machen

Eine neue Form des Kolonialismus ???

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Es gibt auch deutsche Pflegedienste, die einen 24-Stunden-Service anbieten.

Selbstversändlich wohnen dann die Pflegerinnen während ihres mehrwöchigen Einsatzes beim Patienten.

Da gibt es nichts, was dagegen spricht.

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Nach dem Gesetz darf ein Erfolgshonorar nur dann vereinbart werden, wenn der Mandant anders sein Recht nicht durchsetzen kann - sprich, wenn er nicht genug Geld hat, um sonst einen Anwalt bezahlen zu können.

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Anfang der neunziger Jahre legte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz dem Bundesver-fassungsgericht die Frage vor, ob der § 10 Nr. 1 Vermögenssteuergesetz, der für dieBesteuerung einheitswertgebundenen und nicht einheitswertgebundenen Vermögenseinen einheitlichen Steuersatz festlegt, den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1GG verletze.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juni 1995:

§ 10 Nummer 1 des Vermögensteuergesetzes vom 17. April 1974 (…) ist jedenfalls seit dem Veranlagungszeitraum 1983 in allen seinen seitherigen Fassungenmit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes insofern unvereinbar, als er den einheitswertgebundenen Grundbesitz, dessen Bewertung der Wertentwicklung seit1964/74 nicht mehr angepasst worden ist, und das zu Gegenwartswerten er-fasste Vermögen mit demselben Steuersatz belastet (BVerfGE 1995: 2).

Das Gericht verpflichtete deshalb den Gesetzgeber, dieser Ungleichheit bis Ende1996 in einer Neuregelung Rechnung zu tragen.

Gleichzeitig formulierte es die Richtlinie, dass Steuern auf das Vermögen aus seinen erwartbaren Erträgen bezahlbar seinmüssten („Sollerträge“).

Darüber hinaus dürften unter Berücksichtigung aller weiteren Steuern nicht mehr als die Hälfte aus diesen Erträgen an den Fiskus abgeführt werden (Halbteilungsgrundsatz).

1996 befassten sich zunächstBundestag und Bundesrat mit der Reform. Im Frühjahr 1996 erklärte die Regierungs-koalition aus Union und FDP, sie wolle die Vermögenssteuer nicht reformieren,sondern abschaffen...

Die Anzahl der Aussagen ging dann merklich zurück, bevor sie im Oktober wieder stark zunahm, als die SPD sich mit ihrer Bundesratsmehrheit einer Abschaffung der Vermögenssteuer widersetzte.

Die Koalition setzte wiederum das Druckmittel ein, dass auch ohne die Zustimmung der SPD-Länder die Vermögens-steuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben werde, falls keine Reform stattfände.

Das mit der Abschaffung der Vermögenssteuer verbundene Jahressteuergesetz 1997 bedurfte der Zustimmung des Bundesrats.

Die Koalition verweigerte sich weiterhin einer Reform der Vermögenssteuer, die SPD-Länder ihrerseits einer Abschaffung.

Um den Preis einer teilweisen Gegenfinanzierung über die Erbschafts- undGrunderwerbssteuer gaben die Sozialdemokraten schließlich ihre Reformversuche auf, verweigerten jedoch auch weiterhin eine Abschaffung.

Die Vermögenssteuer als solche wurde aus dem Jahressteuergesetz herausgenommen, blieb unreformiert und wurde nicht mehr erhoben.

(http://www.soziologie.uni-karlsruhe.de/nollmann/Nollmann-ZschSozreform2006.pdf)

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Versicherungskunden können seit den ersten April Auskunft vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verlangen und erfahren, aus welchem Grund ihre Anträge auf Policen abgelehnt werden.

Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Ein Formular kann unter www.gdv.de heruntergeladen werden.

Darüber hinaus muss der Kunde dem Schreiben eine Kopie (Vor- und Rückseite) seines Personalausweises beifügen.

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