Arglistige Täuschung bei notariellem Grundstückskaufvertrag unter Verschweigen von Belastungen?

1 Antwort

OK, der Mann scheint sie getäuscht zu haben.

Nur, was was sagte denn der Grundstückkaufvertrag aus? War die Belastung dort genannt? wenn ja, hätte das Geld sowieso über den Notar gezahlt werden müssen.

Im Prinzip sieht es für die Frau rechtlich schlchet aus. Sie hat gekauft. Entweder sie weigert sich wegen Täuschung den Vertag zu vollziehen, dann ist sie das Geld los, was sie gezahlt hat udn hat auch noch die Kosten zu tragen, oder sie will es durchziehen, dann muss sie dafür Schulden machen (ausser sie hätte weiteres Vermögen). Vermutlich wird es auf die Methode schlechtem Geld ein gutes hinterher werfen auslaufen udn sie muss ihre 100.000 abschreiben.

Sie kann den Mann natürlich anzeigen. Das bringt aber das Geld nciht zurück.

DEr Notar wird kaum zur Rechenschaft gezogen werden können, denn im Vertrag wird stehen, das er das Grundbuch nciht eingesehen hat und deshalb über Belastungen ncihts sagen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.