Nein, das ist nicht erlaubt.

Aber dein Problem besteht ja schon darin, dass du unter 18 noch gar kein Gewerbe anmelden kannst, da du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Man kann beim Familiengericht einen Antrag stellen, ein Gewerbe eröffnen zu dürfen. Sollte das genehmigt werden, dann hast du durch gerichtliche Bestimmung den Status "voll geschäftsfähig" im Hinblick auf das Gewerbe. Und damit kannst du dann auch ein Geschäftskonto eröffnen. Also bitte alles der Reihe nach angehen.

...zur Antwort

Da sie keine Miete zahlt ist es auch juristisch nicht als Mietverhältnis einzustufen. Denn eine Zahlung wäre im Sinne des §535 BGB erforderlich, um es als Mietverhältnis einstufen zu können.

Somit ist es juristisch eine Leihe. Und diese kann gemäß §604 Abs. 3 BGB kurzfristig gekündigt werden. Mach das also, am besten schriftlich, soass du im Streitfall was in der Hand hast, und übergib es ihr in Anwesendheit eines neutralen Zeugen. Gib in dem Schreiben eine angemessene Frist vor, bis wann sie raus sein muss, also dass sie etwas anderes finden kann und ihre Sachen packen kann, beispielsweise 3 Wochen oder was auch immer angemessen ist.

Hält sie die Frist nicht ein, musst du bei Gericht Räumungsklage einreichen. Sie vor die Tür zu setzen indem du das Schloss austauscht ist im Sinne der Gesetzgebung nicht zulässig, da kein Gesetz existiert, welches dir diese Eigenmacht erlaubt.

...zur Antwort

So einfach ist es dann doch nicht. Du solltest die Excel Datei auf dieser Seite verwenden. Das Ergebnis kannst du dann auch dem Finanzamt beifügen zur Kontrolle. Denn der Mitarbeiter im Finanzamt benutzt das auch.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

...zur Antwort

Da die erste Mahnung fruchtlos war, du also nicht bezahlt hast, bist du somit im Verzug. Das bedeutet rechtlich, dass der Gläubiger Schadenersatz geltend machen kann. Und der Schaden beinhaltet auch die Gebühr eines Anwalts. Das ist bei Verzug normal.

Sofern die Forderung berechtigt ist, solltest du also besser bezahlen, denn andernfalls können noch weitere Kosten dazu kommen.

...zur Antwort

Die Aufbewahrungspflicht für die Belege sind 10 Jahre. Und das hat den Sinn, falls später nochmal irgend etwas nachkontrolliert werden muss. Zu dem Zweck der Nachkontrolle ist es natürlich auch erforderlich, dass lesbar ist, was auf den Belegen steht. Daher gehört es nun mal zur Grundregel einer ordentlichen Buchhaltung dazu, dass man Belege kopiert, wenn diese durch das Thermopapier bald nicht mehr lesbar sind.

...zur Antwort

Nein, es gehen nicht nur die Zinsen als Ausgaben weg, beispielsweise auch der Wert der Immobilie als Abschreibung.

Würdest du nun die Tilgung auch als Ausgaben ansetzen können, würdest du das Gebäude doppelt abschreiben.

In die steuerliche Berechnung fließen nie ein Einnahmen ein, sondern Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben). Aber das kennst du ja sicherlich von anderen Einkunftsarten.

Im Moment ist es etwas schwierig, eine geeignete Immobilie zu finden. Denn durch die aktuelle Marktsituation sind die Preise sehr hoch. Sollte sich das in einigen Jahren wieder ändern, wovon ich ausgehe, dann ist die Wohnung auf einmal weniger Wert. Aber wenn du etwas passendes und nicht überteuertes findest, ist eine Immobilie eine gute Kapitalanlage. Die Rendite durch die Vermietung ist deutlich höher als wenn das Geld bei der Bank liegen würde.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.