Zwingend den Status "Geschieden" in Steuererklärung eintragen, auch wenn Scheidung lange her ist?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antworten auf dieser Seite sind bisher alle falsch. Die Eintragung »geschieden« wird ausschließlich dann benötigt, wenn eine Zusammenveranlagung für das Jahr der Scheidung beantragt wird. Wenn die Scheidung schon mehrerer Jahre zurück liegt, ist diese Veranlagungsart nicht mehr möglich, und dann bist du schlicht und ergreifend ledig...

Mit der Kritik hast Du es aber tatsächlich, wie von Dir ja auch schon im Expertenthema angegeben

@amdros

Das Thema »Religionskritik« hat rein gar nichts damit zu tun, dass Leute hier ihr Halbwissen als die absolute Wahrheit hinstellen. In diesem Fall kann dadurch nichts dramatisches passieren - aber oft genug erlebe ich, dass falsche Antworten gegeben werden, die zu erheblichen Problemen führen, wenn man die Ratschläge befolgt.
 
Und ich habe einfach ein ziemlich unbarmherziges Gewissen - und mit dem lässt es sich einfach nicht vereinbaren, Unwahrheiten nicht aufzudecken! Ich habe Steuerfachgehilfin gelernt und die Prüfung mit Auszeichnung bestanden - daher weiß ich, wovon ich hier rede. Und bei den Themen, von denen ich keine Ahnung habe, da halte ich mich auch raus!
 
Trotzdem danke ich dir noch für deinen Kommentar, denn dadurch habe ich weitere Falschantworten entdeckt...

@Niawger

Genau das habe ich mir auch gedacht! Vielen Dank!

Ja, man sollte es besser Ankreutzen. Es gibt sicher Situationen wo dieses Relevant ist. Unterhalt zum Beispiel

Deine Antwort ist falsch - informier dich lieber, bevor du falsche Antworten gibst!

Also jetzt muß ich mich als Finanzbeamtin mal einschalten: Die Antworten waren nicht alle falsch Frau Oberlehrerin. Richtig ist, dass es keine steuerliche Auswirkung hat und keine Konsequenzen wenn man es nicht einträgt, aber geschieden bleibt geschieden. Dass man steuerlich genauso behandelt wird, wie ein Lediger, ändert nichts daran, dass man rechtlich ein Geschiedener ist und kein Lediger. Ich hoffe, du konntest mir soweit folgen mit Deiner unermesslichen Intelligenz ;-) Die steuerliche Würdigung des Familienstandes überlässt man besser dem Finanzamt und ehrlich: Ich kenne auch keinen Finanzbeamten den es verwirrt ein älteres Scheidungsdatum zu lesen- das ist ja wirklich ein Witz und eine Beleidigung für die Intelligenz eines jeden Bearbeiters!

Selbstverständlich gehört das auch nach Jahren noch als Antwort hin, wenn sich der Familienstand nicht geändert hat durch erneute Heirat. Bei der Frage nach dem Geburtsdatum wirst Du auch nicht sagen: och, das ist ja schon sooo lange her ;o))

Ich hoffe für Dich, daß Du wenigstens die richtige Antwort gegeben hast und nicht auch noch gerügt wirst

@amdros

na ja, wenn man sich für seinen bisherigen Lebenswandel schämen muß, dann kann man ja versuchen, die Tatsachen zu vertuschen...

Blödsinn - im Jahr der Scheidung muss es eingetragen werden, falls man noch eine Zusammenveranlagung beantragen möchte oder die Scheidungskosten geltend machen will. Danach ist man einfach nur noch »ledig«...

@niaweger

ichlachmichweg habe ich es nicht gewußt........

@amdros

prägnatales Trauma, ich habs geahnt...

@amdros

»ichlachmichweg«
 
Ich drück dir die Daumen, dass es klappt!!!

@niaweger

wenn Du den Status geschieden einfach unter den Tisch fallen läßt, dann wäre die Tatsache der Geburt an der gleichen Stelle auch gut aufgehoben... ich lach mal ne Runde mit...

Das ist zwingend erforderlich!

Deine Antwort ist falsch - informier dich lieber, bevor du falsche Antworten gibst!