Rechtsschutz lehnt ab muss ich den Rechtsanwalt bezahlen?

10 Antworten

Hallo,

wenn der Rechtsschutz die Kosten nicht übernehmen will, mußt du wohl deinen Anwalt bezahlen!

Oft ist es so, daß nach den Erfolgsaussichten einer Klage gefragt wird, wenn die Antwort negativ ist, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht!

Wenn du nicht so viel Geld hast, dann könntest du evtl. Prozeßkostenhilfe bekommen. Du würdest aber auch die Summe auf Raten abstottern müssen.

Bei der Prozeßkostenhilfe müssen die Erfolgsaussichten einigermaßen gut sein.

Hat dein Anwalt sich die Akte angeschaut, worum geht es?

Manchmal ist es auch so, daß manche Anwälte lieber privat bezahlt werden wollen, weil sie der Meinung sind, daß weder Rechtsschutzversicherung noch Prozeßkostenhilfe(Honorare) einträglich sind...

Emmy

Der Anwalt arbeitet nicht umsonst. Du hast den Auftrag gegeben. Also mußt du zahlen.

Ja, auch die anwaltliche Tätigkeit bezüglich einer Anfrage bez. Kostendeckung bei einer Rechtsschutzversicherung löst bereits Anwaltsgebühren aus. Es handelt sich hier nicht um eine kostenlose Serviceleistung des Anwalts.

normal informiert man als erstes die Rechtsschutz und wenn die dir Zahlungszusage erteilt hat zum Anwalt. So wie es du gemacht hast weigern sie sich oft da sie vor vollendeten Tatsachen gestellt werden sprich du hast mit deiner Aktion mit dem Anwalt schon Kosten verursacht und hoffst im nachhinein dass RS damit einverstanden ist. Es sieht sehr danach aus dass du Rechtsanwalt selbst zahlen mußt.

Vor einigen Jahren musste ich auch von RA was selbst bezahlen aber RS sprich Vertreter von ARAG hatte vorher Zusage erteilt .
Da sie nicht bezahlt hatten habe ich daraufhin BU Versicherung Privat HP und RS von ARAG gekündigt.
Heute weiß ich dass RS so oder so rausgeschmissenes Geld ist.
Wenn du die Summe der Beiträge auf 10 Jahre hochrechnest kommste auf viel höheren Betrag als ein RA kostet.
Ich muß sagen ich lebe sehr gut ohne RS

LouPing  29.11.2016, 09:31

Hey newcomer

Vor einigen Jahren musste ich auch von RA was selbst bezahlen aber RS sprich Vertreter von ARAG hatte vorher Zusage erteilt .

Und du hattest eine schriftliche! Zusage? Wenn ja, ist dein Fall sehr ungewöhnlich.

Ich halte eine Rechtsschutzversicherung heute für absolut unverzichtbar-und ich bin generell ein Versicherungs-Muffel. Nur die RS lassen wir uns einiges kosten,was sich auch schon gelohnt hat.

Im Schadensfall kümmert sich ausschließlich unser Anwalt um die Kostendeckung. 

Normalerweise holt man sich die Deckungszusage BEVOR man den Rat eines Anwaltes in Anspruch nimmt.

Da du diesen aber bereits in Anspruch genommen hast, musst Du diese Leistung auch bezahlen.

Mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt? 

Was du eventuell noch versuchen könntest, wäre eine Beratungshilfe beim zuständigen Gericht zu beantragen. Ob das noch im Nachhinein geht, weiß ich allerdings nicht.

Möchtest Du vor Gericht ziehen, kannst du außerdem eine Prozesskostenhilfe beantragen.

jjkk81 
Fragesteller
 28.11.2016, 22:46

Der Antwalt ist bis auf Anfrage bei der Rechtschutzversicherung nicht tätig geworden 

BlackRose10897  28.11.2016, 22:48
@jjkk81

Es hat also noch kein Beratung stattgefunden und er möchte trotzdem honoriert werden?

Was möchte er denn für die Nachfrage bei der Versicherung haben?