Kosten bei erstattung einer Anzeige
Hallo, wenn ich jetzt vor habe jemanden wegen Nötigung anzuzeigen,welche kosten kommen auf mich zu?wird in so einem Fall die Rechtsschutz in Anspruch genommen?Das wäre für mich ganz wichtig zu wissen,da ich eine Selbstbeteiligung habe und es mir grad nicht leisten kann diese zu zahlen.Nicht das ich nachher da stehe und einen mega packen an Geld zahlen muss...Danke schon mal.
5 Antworten
Hallo,
nein, Dir entstehen keine Kosten. Das Ganze wäre eine Strafanzeige, die in dem Fall dann mit Strafantrag von der Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt und beim zuständigen Amtsgericht angeklagt werden. Da Du in dem Fall Geschädigter und Zeuge bist, entstehen Dir überhaupt keine Kosten. Ein Anwalt (im Sinne eine Nebenklage o.ä. ) macht in dem Zusammenhang auch nicht wirklich Sinn.
Die Anzeige kannst Du persönlich bei jeder Polizeidienststelle machen oder auch schriftlich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft senden. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit, solche Strafanzeigen über ein Online-Formular bei den "Online-Wachen" zu stellen.
Zunächst kostet eine Anzeige garnichts. Aber wenn Du rechtsschutzversichert bist würde ich einen/meinen Anwalt zunächst fragen ob die Anzeige Sinn hat. Die erste Beratung ist, zumindest bei meiner Versicherung, kostenlos! Erkundige Dich, aber überlege noch einmal ob es sich lohnt!
Handelt es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr? Dann könnte eventuell Deine Rechtsschutzversicherung zuständig sein, wenn es zum Prozess kommt und Du einen Anwalt brauchst. Die Anzeige selbst kostet Dich nichts.
Ja es handelt sich um eine Nötigung im Straßenverkehr,wenn es zum Prozess kommen sollte,kann man dann noch sagen das man das nicht möchte.Mir geht´s nur darum das jemanden dem Typen mal auf die finger haut ,weil der Id*** hat mich heute morgen auf der Autobahn so abgedrängt nur weil es auf meiner spur etwas schneller ging.Ich musste so stark bremsen sonst wäre er mir seitlich voll ins auto gefahren...
Nein, die Anzeige zu erstatten ist kostenlos. Erst wenn die Sache vor Gericht geht, können Kosten entstehen.
Es kommt darauf an, welche Risiken du bei deiner Rechtsschutzversicherung abgesichert hast.
abgesichert sind solche fälle in meiner Rechtschutz.Nur die frage ich ob sie in anspruch genommen werden muss (wegen der selbstbeteiligung)