Zwei Wohnungen, wie viel Stimmen?

6 Antworten

Sofern n. § 10 Abs. 1 S. 2 WEG nicht anders bestimmt, gilt § 25 Abs. 2 S. 1 WEG: "Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme".

Sofern das meist nicht zweifelsfrei billige Wertprinzip Anwendung fände, gilt das vom Gesetzgeber vorgesehene "Kopfprinzip":

Danach hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme auch dann, wenn ihm mehrere Wohnungseigentumsrechte zustehen.

Mit diesem Majorisierungsprinzip soll er kein größeres Gewicht haben, als die anderen Wohnungseigentümer.

(Richtigerwesie wurde bereits kommentiert, dass eine etwaige nachträgliche Aufteilung einer Eigentumseinheit in zwei selbstständige Einheiten nicht zu einer Vermehrung der Anzahl der Stimmrechte führen darf.)

G imager761

rainbowdeaf 
Fragesteller
 02.05.2014, 14:31

danke hat mir sehr geholfen.

Ich hätte gemeint, 2 Stimmen, für jede Wohnung eine! Wenn die Wohnungen auch getrennt sind.

Wenn ihr aus 2 Wohnung 1 gemacht habt, dann werdet ihr wohl nur 1 Stimme haben!

rainbowdeaf 
Fragesteller
 02.05.2014, 11:07

danke (:

wohl 2 -eine pro wohnung. naeheres es ahlet eure hausordnung und die satzung der eigentumerversammlung.

frage den verwaltungsrat der eigentumerversammlung

rainbowdeaf 
Fragesteller
 02.05.2014, 11:08

danke

Volens  02.05.2014, 12:53
@rainbowdeaf
hausordnung und die satzung

Das ist wichtig zu wissen. Denn gerade bei 10 Partien ist da bestimmt eine Regelung getroffen worden, die nicht zwangsläufig "demokratisch" sein muss, sondern sich nach Wert und Größe der Wohnungen anteilig ermitteln lässt.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Kopfprinzip = jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, gleichgültig, wieviele Wohnungen sich in seinem Eigentum befinden.

  2. Objektprinzip = auf jedes Wohneigentum entfällt eine Stimme

  3. Wertprinzip = nach Miteigentumsanteilen

Nimm bitte Einblick in Eure Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, dort ist festgelegt, nach welchem Prinzip Eure Gemeinschaft abstimmt.

Ist doch sicher irgendwo bei Euch geregelt, wonach sich die Anzahl der Stimmen richtet.

Das kann die Wohneinheit, die qm-Zahl o.ä. sein