wer kommt für die Kosten einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die kosten werden von allen getragen egal ob ordentlich oder ausserordentlich und vermutlich wird die eigentümerversammlung auch nicht von einem mieter einberufen sondern vom vorstand evtl. auf wunsch eines mieters.

Vielen Dank für deine Antwort.

Also wird das ganze hier auf die (30 Parteien) hier aufgeteilt... Die Hausverwaltung hat diese im Auftrag des Vermieters der Wohnung einberufen.

@Blubsyxxl

aber sind das den eigentumswohnungen? oder mietwohnungen? Den Eigentlich werden Mieter dazu doch gar nicht geladen und haben auch kein Stimmrecht. Die Eigentümervrsammlung ist für die Eigentümer und diese müssen auch die kosten tragen. so seh ich die sache und kenn es auch nur so durch meine arbeit in der verwaltungsbranche.

@fyvili

das sind Eigentumswohnungen ja - diese aber zu ca. 40% vermietet sind. Auf die Eigentümerversammlung müssen wir Eigentümer jetzt wegen einer defekten Internetleitung antreten :-) - ob wir es gestatten ihm eine neue Leitung ziehen zu lassen.

Eigentlich lächerlich (da ja jeder Anspruch auf eine Leitung hat)

OMG.

Wie der Name Eigentümerversammlung schon besagt, handelt es sich dabei um Eigentümer und nicht um Mieter. Einen Vorstand gibt es bei letzteren nicht. Die Versammlung wird vom Verwalter einberufen und von allen Wohnungseigentümern im Rahmen der Jahresabrechnung entsprechend ihres Miteigentumsanteils (oder anderen vereinbarten Verteilerschlüssel) bezahlt, sofern der Verwalter die Versammlung nicht durch eigenes Verschulden verursacht hat.

Hallo,

ein Mieter kann doch keine Eigentümerversammelung einberufen.

Dann müsste dies der Eigentümer machen und müsste dies wahrscheinlich über die Hausverwaltung machen, die ja normalerweise zur Eigentümerversammlung einlädt.

Aus welchem Grund soll es denn eine außerordentliche Eigentümerversammlung geben?

Die Kosten werden wohl auf alle umgelegt.

genau der Eigentümer hat für den Mieter eine bei der Hausverwaltung einberufen. Es geht um eine extra Internetleitung vom 4. Stock bis in den Keller (durch den Hausflur) - jetzt hat die Verwaltung beschlossen, dafür ne außerordentliche EV zu beschließen, da ja jeder auf Internet und Telefon angewiesen ist.

Nur wer bezahlt hier die Kosten? Ne außerordentliche Versammlung kostet ja auch so ca. 300-400 Euro?

Gruß

@Blubsyxxl

Die Frage wäre in diesem Fall, ob die Verwaltung diese aufgrund dieses einzelnen Eigentümers einberufen durfte und nicht die Kosten als Schadenersatz die Verwaltung tragen muss...

@XtraDry

ah - du meinst, dass wegen ner defekten Internetleitung eigentlich gar keine außerordentliche Eigentümerversammlung von nöten ist?

@Blubsyxxl

Hallo,

er möchte wohl Internet über Kabel haben?

Ich habe auch das Problem, dass das Kabel zu alt ist und habe bei einer normalen Eigentümerversammlung den Antrag gestellt, dass der Anschluss durch das Treppenhaus gelegt wird, allerdings muss ich für die Installationskosten vom Kabelkanal selber aufkommen und muss eine Firma beauftragen, da ja das Treppenhaus angebohrt werden muss.

Eigentlich wird für so etwas keine außerordentliche Eigentümerversammlung benötigt.

Der Eigentümer könnte den Antrag zur normalen Eigentümerversammlung stellen.

In der Wartezeit könnte der Mieter auf DSL zugreifen.

Bei Alice gibt es Verträge ohne Vertragslaufzeit.

@Blubsyxxl

Ist zumindest vorstellbar. Außerdem gibt es eigentlich in jeder WEG Regeln, auf wessen Betreiben hin solche außerordentlichen Versammlungen einberufen werden können, die stehen in der Gemeinschaftsordnung. Meist muss dies der Beirat oder Wohneigentümer mit insgesamt mindestens 25 % der Miteigentumsanteile. Ob das bei Euch auch so ist, kann ich nicht beurteilen. aber wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und auch sonst die Versammlung nicht zwingend nötig erscheint, darf die Verwaltung diese nicht einberufen...

Na wenn schon Kosten entstehen, dann werden diese auf alle umgelegt.

warum muss nicht nur derjenige zahlen, der Sie einberufen hat?

@Blubsyxxl

weil im endefekt alle davon nutzen haben. wenn ne neue heizung kommt kann man ja schliesslich auch nicht sagen ich möchte aber gar keine neue heizung. Doch wenn Du nur Mieter bist und das keine Eigentumswohnungen sind, werden die kosten für die Versammlung auch nicht von dir getragen sondern von den Eigentümern.

Ein Mieter kann keine Eigentümerversammlung einberufen.

Denn schließlich ist er nur Mieter und nicht Eigentümer. Eine Eigentümerversammlung kann nur vom Verwalter, oder wenn dieser nicht vorhanden ist von den Eigentümern selbst einberufen werden.

Der Mieter hat mit den Kosten einer Eigentümerversammlung nichts zu tun, da dies keine umlegbaren Kosten gem. der II. Berechnungsverordnung sind. Diese Kosten haben die Eigentümer selbst zu tragen und zwar entsprechend den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes oder der Teilungserklärung.

Wie kann ein Mieter eine Eigentümerversammlung einberufen? Das wäre ja wie wenn ein Bürger den Bundestag zusammen ruft nur weil der einfach Lust dazu hat.

Es müsste vertraglich festgehalten sein wer für die Kosten aufkommt. Meistens ist es der Eigentümer der die Versammlung einberufen hat. Weil wenn das Anliegen so unglaublich wichtig ist, dass das nicht warten kann, dann muss man halt den Preis für die prompte Bedienung zahlen.