Zwei Mütter in der GeburtsUrkunde?

8 Antworten

Hallo! Ja du kannst dich genauso in die geburtsurkunde eintragen lassen als zweites elternteil nur mit dem "aber", dass du dazu das kind adotieren musst (rechtlich "stiefkindadoption"). Es ist ein langwieriger prozess, der ungefähr ein jahr dauert. du brauchst dafür sehr viele dinge für den antrag - was genau bekommst du alles bei der adoptionsstelle deiner stadt gesagt. zum schluss werdet ihr dann noch einen hausbesuch bekommen und eine einladung vor den beamten, der zustimmt (oder ablehnt aber das bedarf scxhwerwiegender gründe...) und dann bekommst du einen beglaubigten gerichtsentscheid, dass du das kind adoptiert hast. wir haben direkt nach der geburt den antrag gestellt, nach und nach die papiere zusammenbekommen und 2 wochen nach ihrem ersten geburtstag gab es die neue geburtsurkunde, sie hat auch meinen namen angenommen.

wichtig: man kann es nicht rückgängig machen und du musst dir bewußt sein, dass du dann für dein leben lang alle rechte und pflichten hast, als hättest du es selbst geboren, also auch, wenn du dich von deiner partnerin trennen solltest.

noch wichtig für vorher: der einfachste weg ist, anzugeben den vater nicht zu kennen da es "unbekannte samenspende" war. egal wie sehr das jugendamt einen in die mangel nimmt und behauptet, man MÜSSE den erzeuger angeben. tut es nicht! denn wenn erst ein männlicher name bekannt ist, MUSS dieser der adoption zustimmen, was noch längere bearbeitungszeit bedeutet und sehr viel höhere kosten.

viel erfolg, haltet durch, dann wirds auch was!!

Würde nur bei einer rechtlich anerkannten Partnerschaft funktionieren, wenn du das Kind adoptierst.

volkri  04.11.2014, 21:38

Näheres dazu kannst du in deinem zuständigen Standesamt erfahren.

Wenn du der Vater bist, erscheinst du auch auf der Geburtsurkunde. Die Mutter natürlich auch. Und ja, es ist möglich das Kind mit deinem Familiennamen in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen.

Wie Nadu123 schrieb: Frauen werden zuerst staatlich geprüft, ob sie das Kind mit großziehen dürfen und Elternpflichten übernehmen können.

Wärst du ein Mann, dann dürftest du das einfach mit der Mutter selbst entscheiden und eine kurze Vaterschaftsanerkennung machen. Fertig. Dazu braucht es keine Verwandtschaft zum Kind und der Spender/Erzeuger muss auch nicht gefragt werden.

aber sie hat das Kind nicht geboren und ist auch nicht die Erzeugerin.Also geht es nicht.

cgtess 
Fragesteller
 04.11.2014, 21:34

Natürlich gebärt sie das Kind!

brokat7  04.11.2014, 21:41
@cgtess

ok,dann ist sie die Mutter,du aber nicht