Umgangsrecht bei Heirat

6 Antworten

Da bist Du ziemlich falsch informiert. Nur dann, wenn für ein Kind ein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, bekommt er mit der Eheschließung automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das ist aber auch das einzige, was sich ändert. Ansonsten bleibt bei den familiären Verhältnissen alles so, wie es ist. Und am Umgangsrecht ändert sich sowieso nix. Das ergibt sich nämlich ausschließlich durch die biologische Vaterschaft und hat mit dem Sorgerecht nix zu tun.

wie kommst du auf diese irrige annahme? deinen nachnamen bekommt das große kind nur, wenn der vater einverstanden ist. immerhin geht es hier ums gemeinsame sorgerecht. für das kleine kind kann der vater das gemeinsame sorgerecht jederzeit beantragen, wenn nötig gerichtlich. nach der hochzeit bleibt alles wie gehabt. der vater des großen kindes behält sein sorgerecht und beide väter haben nach wie vor das umgangsrecht. si ezahlen auch weiter unterhalt, wenn sie leistungsfähig sind und sie bleiben auf der geburtsurkunde verzeichnet. sprich du bekommst kein sorgerecht und bei scheidung und trennung auch kein umgangsrecht. du bekommst überhaupt kein recht an diesen kindern, da es nicht deine kinder sind.

Nur durch Adoption übertragbar. Also, der Kindesvater der großen müsste sie freigeben. Wäre somit auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Alles Gute!

Wo hast du denn sowas her? Da stimmt kein Wort von. Die leiblichen Väter müssen weiterhin Unterhalt zahlen und beide Väter habe weiterhin ein Umgangsrecht, egal wie die Kinder mit Nachnamen heissen oder wie oft die Mutter heiratet. Anders wäre es bei einer Addoption der beiden Kinder. Wenn du das tust bist du der gesetztliche Vater und musst für den Unterhalt sorgen. Einer Addoption müssen die leiblichen Väter aber zustimmen sonst wirds nix. Bei einer Addoption geben die Väter alle Rechte ab, ob sie aber auch das Umgangsrecht verliere kommt darauf an wie der Umgang vor der Addoption stattgefunden hat. Wenn die Väter wichtige Bezugspersonen sind und bleiben wollen muss das wohl ein Gericht klären.

Was auch immer Du gehört hast, ist grundlegend falsch.

Die Kinder können nur Deinen Namen annehmen, wenn die jeweiligen Väter damit einverstanden sind.

Die Väter haben jedenfalls nur dann keinerlei Rechte mehr, wenn Du die Kinder adoptierst (was auch nur mit Zustimmung der Väter geht). Dann allerdings haben sie auch keinerlei Verpflichtungen mehr (Unterhalt...).

Und Du glaubst doch nicht, daß der Vater mit dem gemeinsamen Sorgerecht einer Adoptin zustimmt?

Durch Heirat allein hebt sich überhaupt nichts auf!

Die Kinder können nur Deinen Namen annehmen, wenn die jeweiligen Väter damit einverstanden sind.

Hier irrst du, zumindest für das jüngere Kind, da hier kein gemeinsames Sorgerecht besteht.

Der Vater müsste nur dann zustimmen, wenn das Kind den Familiennamen des Vaters tragen würde. Ist hier wohl nicht der Fall.

Sind die Kinder älter als 5 Jahre, müssen sie selbst der Einbenennung zustimmen.

Schau mal in den 1618 BGB.

für das eine kind hat ja meine freundin das alleinige sorgerecht und bei dem anderen kind haben wir schon die zustimmung für die namensänderung.