Unterhaltszahlungspflicht ohne Eintrag in die Geburtsurkunde

7 Antworten

ganz so einfach ist das nicht.Wenn er die vaterschaft anerkannt hat oder sie durch das gericht festgestellt wurde,hat daskind auch Anspruch auf unterhalt. Auch wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht. Wahrscheinlich war nach der Geburt noch nicht klar,wer der Vater ist oder er hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt. Bei mir war es so. Mein Ex möchte nach über 9 Jahren in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Wie funktioniert das eigentlich?

der Vaterschaftstest wurde vom gericht nocht nicht in die wege geleitet. Er selbst wurde von der Mutter aus persönlichen Gründen damals nicht in die Geb.urkunde eingetragen. Daher stell ich mir ja die Frage, ob sie denn das recht hätte dies bezüglich. Er selbst möchte der tochter ja Unterhalt zahlen, nur leider käme das Geld nie bei der kleinen an. lg patschi

Auch wenn er noch nicht in der Geburtsurkunde drinsteht - irgendwann schon und dann muss er nachzahlen... Wenn er sicher ist, der Vater zu sein, kann er beim Jugendamt schon mal ausrechnen lassen, wieviel er zahlen muss... Es ist höchst unehrenhaft, nach einer Trennung nicht zahlen zu wollen!!! Das machen nur charakterlose Schweine!!! Das Kind kann nix für die Trennung...

Er selbst zahlt den Unterhalt, dass finde ich sehr gut von Ihm. Aber sie selbst erlaubt ihm nicht, seine eigene Tochter zusehen. Er zahlt für sie und die Mutter nimmt nur und gibt nie was zurück.

@patschi88

Er soll zum Jugendamt gehen!!! Die Macht und Willkür der Mütter ist vorbei... Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Da können Mütter, Gott sei dank, keine Spielchen mehr spielen. Wenn die Mutter den Eintrag in die Geburtsurkunde verhindern will, um ihm das Recht sein Kind zu sehen zu nehmen, kann das Jugendamt auch helfen! Dann muss er nicht mehr an die Mutter zahlen - bis zur endgültigen Klärung - sondern erst im Nachhinein.

@MARIECHENHEIDI

Super danke. Ist eine gute Hilfe.

Wenn sie nicht verheiratet waren, hat die Mutter selbst keinen Anspruch auf Unterhalt. Normalerweise hat das Kind aber Anspruch. In wieweit das mit der Geburtsurkunde zusammenhängt, kann ich auch nicht sagen. Hat er denn die Vaterschaft schriftlich anerkannt? Aber auch wenn das Geld knapp ist, sollte der Vater doch ein paar Mäuse für sein eigenes Kind übrig haben. Auskünfte kann das Jugendamt erteilen (auch telefonisch).

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann wohl. Aber dann steht er auch in der Geburtsurkunde (normalerweise).

Aber gesetzliche Seite hin oder her: Du schreibst, es ist seine Tochter. Wieso ist es jetzt ein Problem, daß er sich wenigstens finanziell um das Kind kümmert? Er hat es immerhin offenbar gemacht - also bitte.

ich würde sagen, dass sie nicht das recht dazu hat, ansprüche zu stellen, da die vaterschaft nicht offiziell ist.