Zwei mal Geblitzt = zwei Monate Fahrverbot?

5 Antworten

Du hast 2 OWi begangen die neben dem Bußgeld jeweils auch mit einem Monat Fahrverbot geahndet werden, also wirst du auch mit 2 Monaten Fahrverbot rechnen müssen.

Während man Dir für den ersten Verstoß noch die 4 Monats-Frist nach §25 Abs.2a StVG einräumen wird ist das beim zweiten Verstoß sicher nicht mehr der Fall. Dieses Fahrverbot wird also sofort mit Rechtskraft anzutreten sein.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:27

Das heißt sobald ich angegeben habe,dass ich der Fahrer war bekomme ich Post wo drin steht ich muss meinen Führerschein für 2 Monate abgeben. Ich muss nicht angeben das ich schonmal geblitzt wurde das wissen die selbst schon oder lach

Crack  06.09.2015, 21:35
@Matin007

Für das erste Fahrverbot hast Du eigentlich 4 Monate Zeit. Wird aber der zweite Bußgeldbescheid innerhalb dieses Zeitraumes rechtskräftig ist das Fahrverbot dafür sofort anzutreten.

Vielleicht ist es sinnvoll so lange zu warten um dann die 2 Monate am Stück abzuleisten.

Matin007 
Fragesteller
 07.09.2015, 12:46

Ich hatte es so verstanden, dass ich 1 Monat Fahrverbot bekomme, weil der ersre Verstoß nicht Rechtskräftig war als ich den zweiten begangen habe. ( rechtskräftig ist der Verstoß dann,wenn ich den Brief bekomme in dem steht wie viele Punkte ich bekomme, wie viel Strafe ich zahlen muss und das wegem dem Fahrverbot oder? Zum Zeitpunkt des erste Brief in dem angegeben werden muss wer der Fahrer ist war die Sache noch nicht rechtskräftig)

Crack  08.09.2015, 21:15
@Matin007

Du bekommst für den ersten Verstoß einen Monat Fahrverbot, das ist der vorgesehene Satz laut Bußgeldkatalog.

Für den zweiten Verstoß bekommst Du dann ein Fahrverbot wenn die Geschwindigkeitsübertretung nach Toleranzabzug noch mindestens 31km/h beträgt.

Ein zusätzliches Fahrverbot das auf dem @Daguett genannten §4 BKat basiert kommt nicht in Frage da der erste Bußgeldbescheid am Tattag des zweiten Verstoßes noch nicht rechtskräftig war.

Also: 1 Monat für den ersten Verstoß - das ist klar. Einen weiteren Monat nur dann wenn Du beim zweiten Verstoß mit mindestens 84km/h gemessen worden bist. [abzüglich 3km/h Toleranz = 81km/h = 31km/h Übertretung]

Rechtskraft erlangt ein Bußgeldbescheid 2 Wochen nach seiner Zustellung

Lkwfahrer1003  09.09.2015, 21:14

Vollkommen Richtig Crack  ! D.H.

Allerdings könnte ein Beamter auch auf die Idee kommen ......nach §25Abs.1 STVG ihm 3 Monate aufzubrummen ........ Gerade gerne gemacht wenn 2 so deutliche Geschwindigkeitsverstöße in so kurzer zeit begangen wurden ...... 

Wer 2 mal kurz hintereinander geblitzt wurde, kann unter Umständen daher auch bei geringeren Geschwindigkeiten seinen Führerschein bereits abgeben. Zitat aus dem Gesetz: " Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)."

Also....das nächste Mal vieleicht etwas langsamer.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:12

Ja langsamer sowieso, so kann es nicht weiter gehen.

Aber meine Frage jetzt werden es in der Regel zwei Monate Fahrverbot oder nur einen

Daguett  06.09.2015, 21:17
@Matin007

2 Monate mindestens, und dann kommt es darauf an, ob du bereits Punkte hast bzw. wie auffällig du bisher warst.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:16

Der Zeitraum war so innerhalb von 2-3 Monaten. Den Brief von der Behörde bekomme ich in mindestens einem Monat.

Crack  06.09.2015, 21:18

Du musst Dein Zitat schon richtig lesen:

Zitat aus dem Gesetz: " Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht

Der erste Verstoß ist noch nicht rechtskräftig, also wird es auch kein zusätzliche Fahrverbot geben.

Daguett  06.09.2015, 21:22
@Crack

aber der 1. Bußgeldbescheid wird rechtskräftig werden, wenn da schon 1 Monat Fahrverbot drinsteht, dann wird es bei dem 2. nicht anders sein.

Crack  06.09.2015, 21:24
@Daguett

Sicher wird der rechtskräftig werden. Dieser Tag liegt aber nach dem Tattag des 2.Verstoßes - deshalb kommt §4 Abs.2 BKat nicht zur Anwendung.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:41
@Daguett

Bis jetzt habe ich keinen Brief bekommen, in dem steht wie viel ich bezahlen muss und ob ich ein Fahrverbot bekomne. Nur wer der Fahrer ist. Also für den ersten Blitzer

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 22:09
@Crack

Rechtskräftig ist er Der Beschluss dann,wenn ich den Brief bekomme in dem der Uberweisungs Schein dabei ist uns steht das ich 1 Monat Fahrverbot bekomme? Also bekomme ich nur 1 Monat Fahrverbot. Sorry das ich so viele Frage und vielleicht sogar Blöde Fragen ist das erste mal, dass sowas passiert ist hab da nicht so viel Ahnung

Jede Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet jeweils bei dir 4 Wochen Fahrverbot - wenn nicht mehr, weil du so schnell hintereinander wieder so gerast bist.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:08

Also werde ich zwei Monate Fahrverbot bekommen.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:13

Ach ja habe sonst 0 Punkte in F. gehabt 

angy2001  06.09.2015, 21:15
@Matin007

Aber jetzt hast du 2-mal hintereinander erheblich die zulässige Geschwindigkeit überschritten - naja, zeige dich reuig, vielleicht bleibt es dann bei 2-mal einen Monat.

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:18
@angy2001

Ja klar kann ja auch nichts anderes mehr machen war ja auch mein Fehler.

angy2001  06.09.2015, 21:19
@Matin007

ja klar, war es. Hör auf so zu rasen auch wenn es 2 Uhr nachts ist.

Das entscheidet die Justiz. Ich denke, Du solltest erst einmal auf Post warten.

Lesen was dort drin steht.

Bereite dich schonmal auf 3 Monate vor.

Wenn du in der Zwischenzeit noch ein drittes mal geblitzt wurdest, kannst du auch schon anfangen einen MPU-Psychologen zu suchen.

Crack  06.09.2015, 21:09

Wie kommst Du auf 3 Monate?

CrEdo85  06.09.2015, 21:16
@Crack

Sorry, habe mich in der Spalte im Bußgeldkatalog vertan :)

Sind in der Tat nur 2 Monate (ja, die Fahrverbote werden addiert)

Matin007 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:10

Nein waren nur diese zwei Blitzer.

Habe selbst aufgefassen, dass es zwei Monate Fahrverbot werden.

Einige meinen sogar nur einer