Zwei mal innerhalb eines Jahres Geblitzt, Wiederholungstäter?
Hallo alle zusammen, nehmen wir an Person A wurde im Juli des letzten Jahres mit 61km/h statt erlaubten 30 km/h in einer Autobahnbaustelle Geblitzt. Diese Ordnungswidrigkeit wurde mit einem Punkt und 130 Euro geahndet. Selbe Person wird nun innerorts mit 62km/h statt erlaubten 30km/h gelasert. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 160 Euro wären die Konsequenzen. Person A hat außer diese zwei Ordnungswidrigkeiten keine Einträge im Verkehrsregister. Zählt Person A als Wiederholungstäter und muss zu dem ohnehin verhängten Monat Fahrverbot noch mit einem weiteren Monat rechnen und kann des Weiteren nicht von der 4 Monatigen Abgabefrist Gebrauch machen oder wäre das nur der Fall, wenn die erste Ordnungswidrigkeit auch ein Fahrverbot nach sich gezogen hätte. Vielen Dank
2 Antworten
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe gelesen, dass bei zwei Mal innerhalb von 12 Monaten mehr als 26km/h zu viel die Wiederholungstäter Regel greift und bei einem Verstoß der mit Fahrverbot geahndet wird dieses dadurch um einen weiteren Monat verlängert werden kann (es gibt aber wohl Ermessensspielraum der Behörden) war mir aber nicht sicher, ob dies nur der Fall ist, wenn das erste Vergehen auch mit einem Fahrverbot geahndet wurde. Dies ist ja aber nicht der Fall.
Die vier Monate gibt es nur bei der ersten Tat (min zwei Jahre keine).
Daher wird das Fahrverbot von einem Monat (mehr wird es nicht) dieses Mal sofort gültig wenn die Rechtskraft eintritt.
Falls man es unbedingt ein wenig verzögern will, dann einfach Einspruch einlegen. Das kann man auch ohne Anwalt. Es wird dann in 2-3 Monaten ein Gerichtstermin festgelegt. Den einfach wieder absagen und das Fahrverbot ist dadurch 2-3 Monate später erst rechtswirksam.
Das Zurücknehmen des Termins lässt sich das Amtsgericht meist mit einer kleinen Summe von etwas mehr als 20.- Euro bezahlen.
Insofern sind die Kosten übersichtlich! Am Besten ist es wenn man eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Sowas habe ich. ^^
EDIT:
Ergänzung:
Gab es beim ersten Mal kein Fahrverbot??? Dann hätte er noch die 4 Monatsfrist. Bei 31 zu schnell müsste es aber einen Monat geben. Sollte es also das erste Mal sein, dann könnte er mit dem o.g. Trick den Beginn des Fahrverbots um ca. sechs Monate rauszögern. Mehr geht nicht.
Bei 31 zu schnell müsste es aber einen Monat geben.
Ne ,
in der Regel sind Autobahnbaustellen außerhalb geschlossener Ortschaften . Fahrverbot erst ab 40+ Überschreitung !
gruß