Verkehrswert = Marktwert?
Hallo ihr Lieben,
ich habe heute zum zweiten Mal ein Gutachten über eine Immobilie in der Zwangsversteigerung in den Händen gehalten und mir ist gleich was aufgefallen, wobei ich mir unsicher bin und deshalb hier nachfragen muss (das Internet will mir nur so mäßig und vor allem nicht eindeutig helfen).
Und zwar stand bei dem einen "Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes" und bei dem anderen "Gutachten zur Ermittlung des Marktwertes".
Jetzt meine Frage: Ist das dasselbe? Mein Vater wurde gleich stutzig, als ich "Marktwert" vorlegesen hatte... er meinte sofort, das müsse doch "Verkehrswert" heißen und er wäre sich nicht sicher, ob das wirklich das gleiche ist...
Wie gesagt, das Internet ist da nicht eindeutig in seinen Aussagen... deshalb hoffe ich hier auf eine Antwort mit entsprechender Fachkenntnis, die mir die aufgekeimte Unsicherheit nehmen kann ;)
Vielen Dank vorab für alle Antworten!
8 Antworten
Verkehrswert= Marktwert !
Also ich kenne das als Verkehrswert. Gemeint ist der Wert, den das Grundstück/die Immo. im Rechtsverkehr hat. Es ist also kein Unterschied zum Marktwert. Jedoch klingt für mich nur Verkehrswert nach einem richtigen Gutachten, Marktwert klingt danach, als ob ein Laie das Gutachten verfasst hat.
Sowas in der Art sagte mein Vater auch... Danke! :)
Der Verkehrswert bezeichnet eigentlich den Wert einer Immbolie aufgrund Lage,Größe,Ausstattung - also den, den das Haus wert ist.
Der Verkehrswert ist ein Anhaltspunkt - wichtig ist jedoch was du jetzt am Markt erzielen kannst und das kann vom Verkehrwert abweichen, nach unten oder nach oben - eben nach Angebot und Nachfrage.
Nach den gesetzlichen Vorschriften (Wertermittlungsverordnung und BauGB) ist der "Sachwert", der Verkehrswert" und der "Ertragswert" zu berechnen und daraus der Wert der Immobilie zu schätzen. Vielleicht ist der Begriff "Marktwert" damit gemeint; offiziell ist dieser Begriff nicht, höchstens regional.
ist das gleiche, der verkehrswert sollte ein preis sein, der sich am markt realisieren lässt, also der marktwert..
unterschiede wären der substanzwert und der ertragswert
Es wird in Versteigerungen immer der Verkehrswert ermittelt.
Das stellt jedoch nur den Anhaltspunkt für die Wertgrenzen für das Gericht dar.
Der Marktwert kann ein anderer sein.
Im Prinzip ist es allerdings wurscht wie hoch diese Werte sind, denn geboten wird nur das was das Objekt hergibt.
Also in einer Großstadt, in einem bevorzugten Wohngebiet haben wir schon erlebt, dass eine Wohnung über dem Verkehrswert weggeht.
Bei einer Lage jwd also auf dem freien Land kann sein, dass man ein objekt für 5/10 d verkehrswertes bekommt.
Gruss Feurigel.
Zu empfehlen für Unkundige Buchhandel Schindler / Trickkiste der Zwangsversteigerung
Vielen Dank! :)