Wie viel muss ich beim 2. Termin der Zwangsversteigerung mindestens bieten?

4 Antworten

Der Veröffentlichung kannst du entnehmen, ob die Grenzen noch bestehen oder nicht. Wenn der betreibende Gläubiger beim Termin ist, bestimmt dieser ob und bei welchem Gebot ein Zuschlag erteilt wird.

Gab es nun ein Gebot im 1. Termin oder nicht? Das ist nämlich wichtig. Bestehen also die Wertgrenzen noch oder nicht mehr. Fakt ist das die betreibende Gläubigerin den Zuschlag nur erteilen läßt, wenn das gewünschte Gebot erzielt wird. Kennen Sie die Kaufpreisvorstellung der Gläubigerin? Haben Sie Kontakt hergestellt? Bei mehreren Interessenten wird es natürlich im Termin schwierig. Vielleicht können Sie sich mit dem Gläubiger einigen undz.b. eine ausbietungsgarantie machen? Das kannz.b. so aussehen, dass Sie der Gläubigerin garantieren z.b. 50.000 € zu zahlen und dadurch kann sie z.b. sagen das bei geboren bis 55.000 € Sie meistbietend bleiben. Aber auch das ist schwierig. Wenn bereits 4 Interessenten bekannt sind, lässt die Gläubigerin es sicher auf das bietgefecht ankommen.  

ja beim 1.Tetmin gab es ein Gebot. Es lag aber unter den geforderten 31000€.

@danielr2611

Das Gebot wäre zuschlagsfähig gewesen. Also hat der Gläubiger entweder nach §30 eingestellt, weil sie nicht zuschlagen wollten, oder sie haben von der 7%10 Grenze gebrauch gemacht. Im zweiten Fall wären die Grenzen gefallen und jedes Gebot wäre zulässig. Im ersten Fall muss das Gebot mindestens 50% vom Verkehrswert betragen. Am besten mal auf die Ausschreibung schauen, ob noch Wertgrenzen bestehen.

um wieviel % Nachlass startet der 2 Termin ???

Wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde, gelten die Wertgrenzen. Grenzen über  5/10, wenn erstrangiger Gläubiger nicht widerspricht. Über 7/10 wenn er widerspricht.

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