Zwangsversteigerung 1. Versteigerung. Würden auch unter 70% angenommen werden, wenn jemand nur 60% bietet?

2 Antworten

Dafür gibt es feste Regeln:

https://www.immonet.de/service/zwangsversteigerung-ablauf.html

Liegt im ersten Termin das höchste Gebot unter 7/10 des Verkehrswerts, können Gläubiger oder deren Vertreter einen Antrag auf Zuschlagsversagung stellen. Wenn es gar nur unter 5/10 des Verkehrswerts liegt, muss das Gericht von Amts wegen den Zuschlag verweigern. Muss ein neuer Biete-Termin anberaumt werden, gelten weniger strenge Richtlinien für die Höchstgebote.

Sie können also, müssen aber den Zuschlag nicht versagen.

Ich weiss allerdings nicht, was Du genau wissen willst. Wenn die Gläubiger mit 6/10, also 60%, einverstanden sind, erübrigt sich doch die Frage, ob sie diese 60% "evtl. annehmen". Wenn sie damit einverstanden sind, warum sollten sie denn ablehnen?