Zwangsversteigerung Grundbuch Abteilung 3 Schulden und übernahme?

6 Antworten

Du solltest Dich vorsichtshalber an einen Anwalt bzw. an eine fachlich versierte Person vor Ort wenden.

Die Frage ist erst mal ob die EUR 50.000 denn überhaupt die Restschuld sind.
Denn die Bank kann auch die Grundschuldzinsen kapitalisieren sodaß die Restschuld oder aktuelle Schuld auch weit über EUR 50.000 liegen kann.
Aber Sie sind doch der potentielle Ersteher der Immobilie oder?
Dann interessiert Sie doch nur der Erwerb der Immobilie?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Zwangsversteigerungen kommt es darauf an, welcher Gläubiger die Versteigerung betreibt. Je nachdem an welchen Rang im Grundbuch das Recht eingetragen ist, erlöschen alle nachrangigen Rechte mit Zuschlag. Sollten vor dem betreibenden Gläubiger noch Rechte eingetragen sein, bleiben diese bestehen.

Das Recht der betreibenden Bank erlischt. Aber Rechte, die Vorrang haben, bleiben bestehen und müssen übernommen werden. Daher sollte man sich informieren, aus welchem Rang die Zwangsversteigerung betrieben wird und was bestehen bleibt. Das wird aber auch im Termin erklärt.