Zwangsexmatrikulation für Ausländer?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Du benötigst einen Bescheid über dein endgültiges Nicht bestehen (ENB) des Moduls / der Prüfung. Dieser wird in der Regel vom Prüfungsamt / von der Universität versandt, sobald diese o.g. ENB festgestellt hat.

2. Legst du keinen Widerspruch gegen den Bescheid ein, tritt nach einem Monat Rechtskraft ein. Das Prüfungsamt informiert nun das Immatrikulationsamt. 

3. Das Immatrikulationsamt versendet einen Exmatrikulationsbescheid. Du bist nun kein Studierender mehr.

4. Du musst dich an das zuständige Ausländeramt wenden und deinem Sachbearbeiter mitteilen, dass du ENB bist und exmatrikuliert wurdest.

5. Der Sachbearbeiter informiert dich über alle weiteren Schritte bzgl. deines Aufenthalts in der BRD.

Sofiare 
Fragesteller
 26.01.2017, 15:16

Danke schon! Eine wunderschöne Anwort!

D.h. kann ich jetzt ganz ruhig erst auf ENB warten, dann nach einem Monat - auf Exmatrikulationsbescheid? Und nur dann muss ich mit ENB und Exmatrikulationsbescheid nach Auslandsamt? Habe ich korrekt verstanden?




JablesHawk  26.01.2017, 15:40
@Sofiare

Ich würde dem Prüfungsamt eine eMail schreiben und mich nach dem Verbleib des ENB-Bescheids erkundigen. Zusätzlich solltest du dich beim Immatrikulationsamt darüber erkundigen, zu wann du exmatrikuliert wirst (Prüfungstag, Ende des Semesters,...?).

Sobald du alle Unterlagen hast, machst du einen Termin beim Ausländeramt. 

Bisher wurde dir von der Universität das endgültige Nicht bestehen und die Exmatrikulation noch nicht rechtskräftig bekanntgegeben. Also aktuell Ruhe bewahren 

Sofiare 
Fragesteller
 26.01.2017, 16:12
@JablesHawk

Das mache ich! Super! Danke!

Wende dich doch an die Uni?

Sofiare 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:19

Ja, in November. Sie sagte, dass ich bis Januar einfach in DE bleiben
kann, aber ich bekam keine Informationen über, sozusagen,
Zwangsexmatrikulationsprozedur, d.h. ob ich etwas machen soll.

Wenn du mit einem Studentenvisum im Land bist und du nicht mehr studierst dann bist du illegal im Land

Wende dich an die Universität und dann an die Botschaft. Nicht wenn dann der Brief kommt das alles ruck zuck gehen muss.

Sofiare 
Fragesteller
 26.01.2017, 14:27

Ich bin hier legal bis ich ofiziell nicht Exmatrikulliert. Und ich habe noch keine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Das war meine Frage - wie geht es mit dieser Prozedur? Sowieso besuche ich jetzt Sprachkurse.

Nordstromboni  26.01.2017, 19:20
@Sofiare

Ich hab ja geschrieben das falls du dann nicht mehr studierst. Ob du Sprachkurse oder so machst wird das Visum kaum beeinflussen