2. Wiederholungsprüfung endgültig nicht bestanden?
Guten Abend, ich habe folgendes Problem: Ich studiere im 3. Semester BWL und habe nun eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Leider sind auch alle anderen bisherigen Prüfungen nicht gut gewesen, weshalb ich nicht weiß, ob ich sind mündliche einfordern sollte. Wie verhält es sich mit dem BAföG? Muss ich dieses zurückzahlen und gebe ich denen Bescheid, sobald ich Zwangsexmatrikuliert werde? Ich war im Studium anwesend, leider habe ich kaum credits, da ich viele Prüfungen nicht geschafft habe.
Liebe Grüße
2 Antworten
Hallo,
"versagen" wird nicht noch extra bestraft.
Du hast studiert, du hast Prüfungen geschrieben (halt nur nicht bestanden), aber dennoch versucht das Studium zu schaffen. Das heißt du hattest auch Anspruch auf Bafög und musst das gezahlte Geld auch nicht nach Abbruch zurückzahlen.
Wenn du das Studiums nicht mehr beenden willst, musst du dem Amt Bescheid geben. Spätestens nach Exmatrikulation.
Falls du danach nochmal studieren willst und Bafög beziehen willst, solltest du dich ans Bafögamt wenden, da es hier Fristen gibt, um bei einem 2. Versuch nochmal Bafög beziehen zu können.
weshalb ich nicht weiß, ob ich sind mündliche einfordern sollte.
Sorry, aber das meinst Du doch jetzt, nach 3 nicht bestandenen schriftlichen Prüfung bitte nicht ernst. Eine solche Prüfung würdest Du noch viel weniger bestehen.
Selbstverständlich wirst auch Du Dein Bafög nach der üblichen Frist zurückzahlen müssen ( das Bafögamt wird Dich frühzeitig informieren ) . Und ja , es ist Deine Pflicht umgehend nach Exmatrikultion das Bafögamt zu informieren.
meine obige Antwort :
es ist Deine Pflicht umgehend nach Exmatrikultion das Bafögamt zu informieren.
Mir ist bewusst, dass ich das Bafögamt informieren muss. Meine Frage ist nur, ob ich das jetzt nach dem Prüfungsergebnis machen muss oder erst, wenn der Exmatrikulationsbescheid vorliegt.