Bafög Begründung Ausführliche Begründung für den Abbruch Ihres Studium HILFE!

5 Antworten

Hi,

1) gute Begründungen kann man googlen

2) > Habe ich eine Ausbildung gefunden, die mich auch sehr interessiert und genau das richtige für mich ist. Ende vom zweiten Semestern wollte ich mich schon Exmatrikulieren. Habe mich dennoch erst am 13.10.2014 exmatrikuliert Anfang vom 3 Semester

--> wenn du das erwähnst, musst du ggf. Bafög aus dem Studium zu 100% und sofort zurückzahlen. Bafög gibt es nur für ein Studium, das beendet werden will.

3) Die Euroschule ist ja eine Schule und keine Hochschule oder? Da bist du ja kein "richtiger" Student, soweit ich weiß? Wenn nein, dann brauchst du auch keine Begründung.

Danke für die schnelle Antwort ! Ja,die Euro Schule ist eine Schule und die Begründung brauche ich für Schüler Bafög. Ich habe Angst, dass das Schüler Bafög meinen Antrag ablehnen. Deswegen muss die Begründung sehr ausführlich sein. Wie soll ich es denn schreiben? LG

@heavensdream

So wie es war. Und dich darauf gefasst machen, dass du einen Teil vom Bafög zurückzahlen musst, weil es dir nicht zustand.

Normalerweise braucht man keine Begründung von Studenten-Bafög zu Schüler-Bafög.

@comedyla

Ja wahrscheinlich für den Monat August muss ich zurückzahlen. Ab September habe ich ja kein Bafög mehr bekommen. Soll ich also so lassen wie ich es geschrieben habe? Danke nochmal für die hilfreiche Antwort bin schon etwas erleichtert :)

@heavensdream

Naja so lassen.. inhaltlich ja,. aber formell solltest du dir etwas Mühe geben. Wenn du das so chaotisch wie hier schreibst, ohne absätze oder sonstiges wird sich kein Bearbeiter die mühe machen dein Zeug durchzulesen.

wie gesagt man kann googeln. ich hab heut meinen sozialen Tag, also geb ich das mal für dich bei Mr. Google ein.

Voila: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel_beispiele.php

@comedyla

Ja,ich habe das auf die schnelle geschrieben. Ich muss jetzt alles korrigieren . Danke noch mal..

@heavensdream

Ich habe es jetzt verbessert. wie finden sie es?

Am 13.10.2014 habe ich mich exmartikuliert, Anfang 3. Semester. Im Juli hatte ich bereits die Studiengebühren bezahlt. Um die Gebühren zurückzubekommen, musste ich meine Studentenkarte bis zum 15.10.2014 zurückgeben Da ich zu diesem Zeitpunkt nach Wiesbaden umgezogen bin, konnte ich meine Studentenkarte nicht finden. Bevor ich mich exmatrikulieren wollte, wollte ich erst die Studentenkarte finden, um die Gebühren zurückzubekommen. Leider habe ich die Karte nicht gefunden und die Gebühren wurden dadurch nicht erstattet. Aus diesem Grund habe ich mich erst am 13.10.2014, zu Beginn des 3. Semesters, exmatrikuliert.

Ich habe es jetzt verbessert wie findet ihr das?

Im September 2013 habe ich mich zu dem Studiengang „Immobilienmanagement“, beginnend im WS 13/14 an der Hochschule „Rhein Main“ immatrikuliert. Während meiner Schulzeit hatte ich mich über diesen Studiengang informiert und schlussendlich habe ich mich in diesen Studiengang eingeschrieben. Bereits im 1.Semester habe ich festgestellt, dass es nicht dem entspricht, was ich mir unter diesem Studiengang vorgestellt hatte und beruflich wollte, weiterhin konnte ich in vielerlei Hinsicht dem Stoff nicht folgen. Es entsprach überhaupt nicht meinen Vorstellungen und Interessen von diesem Berufsbild. Der Stoff war mir viel zu theoretisch. Zu diesem Zeitpunkt wollte ich den Studiengang jedoch noch nicht abbrechen. Habe alle Klausuren im ersten Semester, jedoch erfolglos, mitgeschrieben. Im 2. Semester wurde dies nicht besser, auch in diesem Semester blieben erfolgreiche Klausuren aus, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits zu viele „Lücken“ hatte, die ich nicht mehr aufholen konnte. Alle, im 2. Semester, mitgeschriebenen Klausuren hatte ich nicht bestanden. Danach habe ich das Studium abgebrochen, um eine Ausbildung zu beginnen. Ich kam zu dem Schluss, dass eine „praktische“ Ausbildung meinen Vorstellungen von meinem zukünftigen Beruf viel mehr entspricht. Am 13.10.2014 habe ich mich exmartikuliert, Mitte vom 2. Semester. Im Juli hatte ich bereits die Studiengebühren bezahlt. Um die Gebühren zurückzubekommen, musste ich meine Studentenkarte bis zum 15.10.2014 zurückgeben Da ich zu diesem Zeitpunkt nach Wiesbaden umgezogen bin, konnte ich meine Studentenkarte nicht finden. Bevor ich mich exmatrikulieren wollte, wollte ich erst die Studentenkarte finden, um die Gebühren zurückzubekommen. Leider habe ich die Karte nicht gefunden und die Gebühren wurden dadurch nicht erstattet. Aus diesem Grund habe ich mich erst am 13.10.2014, zu Beginn des 3. Semesters, exmatrikuliert. An der Euro Schule in Wiesbaden habe ich eine 2jährige Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Fremdsprachensekretärin“ gefunden. Seit dem 8. September 2014 besuche ich diese Schule in Wiesbaden, an der ich in 2 Jahren voraussichtlich meinen Abschluss als „staatlich geprüfte Fremdsprachensekretärin“ absolvieren werde. In den letzten Jahren konnte ich fundierte Kenntnisse in Englisch und Französisch, sowie Grundkenntnisse in Spanisch erwerben. Ich bin mit meiner Wahl zu dieser Schule sehr zufrieden und weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich bin mir sicher, dass ich das Studium „Immobilienmanagement“ nicht hätte erfolgreich abschließen können, nachdem sich meine Neigungen in eine völlig andere Richtung entwickelt haben. Ich bin sehr glücklich mit meiner Berufswahl und möchte meine Ausbildung sehr gut abschließen.

Trotzdem hast du BAFÖG unter falschen Voraussetzungen bezogen, ohne dass es dir zustand. Das wirst du erstatten müssen.

Warum muss ich es erstatten? Ich habe sozugen zweis Semestern studiert und in den Semesterferien mich exmatrikuliert vor den Vorlesungen. Oh man ich bin verzweifelt ....

@heavensdream

BAFÖG soll eben auch mittellosen Personen eine Studium ermöglichen. Wer abbricht, studiert ja nicht also steht ihm auch die Hilfe nicht zu.

Na ja, aus Bafög-Sicht hättest du dein Studium sofort abbrechen müssen, als dir klar wurde, dass es nichts für dich ist. Laut deiner Beschreibung also nach dem ersten Semester

Dann schreib denen das so.