Meine Tochter ist 16einhalb, Sie wohnt bei Ihrem Freund seit 3 Monaten Unterhalt an Mutter..

3 Antworten

Dies bezüglich würde ich mich auf alle fälle an das Jugendamt melden, es ist keines falls normal, daß eine 16järige schon vion zuhause auszieht und zum Freund zieht.

Dann würde ich auch mit dem Jugendamt ausmachen, daß du das Geld direkt an deine Tochterbezahlen möchtest, damit sie das auch bekommt, desweitern würde ich bei der Kindergeldkasse anrufen und denen den sachverhalt erklären.

Hallo!

Normalerweise muss der Unterhalt erst ab Volljährigkeit direkt ans Kind gezahlt werden. Aber in dem Fall sollte es auch möglich sein. Wohnt Eure Tochter denn mit Eurem beiderseitigem Einverständnis bei ihrem Freund oder ist sie gegen den Willen ihrer Mutter oder gegen Deinen Willen ausgezogen? Wer hat das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Es könnte sein, dass es eine Rolle spielt. Der Unterhalt/das Kindergeld ist zwar für Deine Tochter bestimmt. Aber ein Teil davon ist auch anteilsmäßig für die Miete der Wohnung vorgesehen. Wenn die Tochter nun gegen den Willen der Mutter ausgezogen ist, könnte es Probleme geben; denn sie muss ja nach wie vor die Miete etc. zahlen! Lediglich der Anteil für Ernährung, Wäsche, Kleidung etc. könnte dann ggf. für Deiner Tochter direkt auf ihr Konto gezahlt werden. Sicherheitshalber könntest Du einen Anwalt oder Deine Tochter das Jugendamt befragen.

Der Unterhalt ist für deine Tochter , wenn es möglich ist und sie ein eigenes Konto hat überweise ihr den Unterhalt direkt . Wegen dem Kindergeld müsste deine Tochter sich bei der Kindergeldkasse melden und einen Antrag stellen das es auf ihr Konto überwiesen wird .Dazu braucht sie aber die Kindergeldnummer . Ich hoffe mal das du ihr dabei helfen kannst Ausserdem ist die Mutter jetzt auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet .