Zwang zur Weiterbildung für Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit erlaubt?

3 Antworten

Die Zeit der Schulung ist als Arbeitszeit anzurechnen. Oder der Betrieb muss dich während dieser Zeit frei stellen. Damit du eine gute Chance hast die Prüfung ordentlich zu absolvieren. Die Schulungsmaterialien und die Prüfungsgebühr hat der Auftraggeber zu zahlen. Also der delegierende Betrieb. Außerdem sollte vorher geklärt werden ob diese Schulung sich auch finanziell positiv für dich auswirkt. Eine Weiterbildung muss eigentlich in deutscher Sprache erfolgen. Außnahme ist eine Weiterbildung im Ausland. Auch eine Begleitung und Unterstützung während der Weiterbildung muss gewährleistet sein. Wenn du es genauer wissen möchtest, solltest du mal bei der IHK anrufen oder beim Arbeitsamt. So eine Vorgehensweise ist eigentlich ungewöhnlich.

Hallo!

Auf eigene Kosten verlangen? Das kann ich mir nicht vorstellen! Er könnte Dich bitten! Aber wenn er anordnet, muss er den Aufwand auch bezahlen.

Mein Rat: Informiere Dich über die Gesetzeslage. Habt Ihr keinen Betriebsrat?

Schöne Grüße