Darf mein Arbeitgeber mir das Bloggen verbieten?
Ich arbeite in Teilzeit (50%) um Zeit für eigene Projekte neben einem regulären Arbietsverhältnis zu haben und blogge in meiner Freizeit - selbstverständlich beschäftige ich mich während meiner Arbeitszeit im Unternehmen ausschließlich mit Arbeitsprojekten. Ich nutze zu Bloggen in meiner Freizeit meinen Klarnamen, gebe meinen Arbeitgeber und meine Position im Unternehmen an und verweise auf meine selbstständige Tätigkeit als Social Media Concepter und meine eigene Webpräsenz. Inhaltlich geht es in meinem Blog ausschließlich um mein Fachgebiet, also Social Media. Bei meinem Arbeitgeber bin ich hingegen in der Unternehmenskommunikation tätig - der Arbeitgeber wünscht keine Integration von Social Media Marketing. Der Arbeitgeber ist mit dem Bloggen nicht einverstanden mit dem Hinweis, mir sei verboten, Wissen, dass ich mir innerhalb des Unternehmens angeeignet habe, anderweitig zu verwerten. Irgendein Arbeitsrechtler, der weiß, wie die rechtliche Lage ist? Danke für Eure Hilfe!
4 Antworten
Ich nehme an, der Arbeitgeber fürchtet um sein Know how und äußert sein Missfallen eher vorsorglich. Eine differenzierte Beurteilung, inwiefern es sich um Interna handelt, würde sicher schwierig sein. Das weiß er wohl auch. Wenn Ihnen etwas an der Arbeitsstelle liegt - die Sie ja neben der Freelancer Tätigkeit sozial absichert - würde ich das Gespräch suchen und eine klare Abgrenzung vereinbaren und akribisch einhalten.
Die Bedenken des AG sind nachvollziehbar.
Wenn Deine Nebentätigkeit in Konkurrenz zur Haupttätigkeit steht, kann es Dir verboten werden. Du darfst auch Geschäftsinterna nicht anderweitig nutzen.
Darüber bin ich mir im klaren, danke Dir. Aber ersteres ist nicht der Fall und letzteresist ja selbstverständlich.
Klar kann dir dein Arbeitgeber das "gebe meinen Arbeitgeber und meine Position im Unternehmen an" verbieten.
Dankeschön für deine Antwort! Mit welcher juristischen Begründung soll er das dürfen? Oder sagt dir das dein Gefühl?
Meint er damit Informationen über die Arbeit weiterzugeben, oder was du dort gelernt hast zu verwenden. Letzteres kann man wohl kaum verbieten, er kann dir ja nicht verbieten zu wissen
Ja, genau, das war auch meine spontane Reaktion. Zudem verwende ich ja Wissen, dass ich vorher auch schon hatte und das mit meinen konkreten Arbeitsaufgaben im Unternehmen nichts zu tun hat.