Vom Arbeitgeber abgezockt?
Hallo,
ich war von 2017-2019 in einer Firma und habe dort eine Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter gemacht.
Dort hatte ich einen Vertrag von 40 h die Woche.
Die tatsächliche Arbeitszeit betrug aber immer ca. 50h. Im Sommer gerne auch mal 12-13 H, wenn es viel Druck gab.
Damals war ich 15, hatte große Angst/Respekt vor meinem Chef, ich war ja auch neu in der Arbeitswelt und hatte keine Ahnung das ich Rechte habe.
Nun weis ich es besser und weis das ich ganz klar ausgebeutet wurde.
Ich möchte gegen diesen Arbeitgeber vorgehen, und meine unbezahlte Arbeitszeit nachgezahlt bekommen (oder ähnliches).
Leider habe ich keinen Stundenachweis oder ähnliches, aber muss ein Arbeitgeber das nicht mindestens 2 Jahre lang aufbewahren?
Würde mich freuen, wenn mir jemand paar Tipps geben könnte.
4 Antworten
Hallo,
am besten zunächst klären, ob für den betreffendenZeitraum ein Tarifvertrag galt. Wenn ja, sind dort auch (meist kurze) Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehen.
Wenn keine tariflichen oder arbeitsvertraglichen Fristen gelten, ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 vollen Kalenderjahren maßgebend.
Ggf. Unterstützung holen: Betriebsrat, Gewerkschaft, ehemalige Kollegen ...
Wenn man die Forderung schriftlich mit Fristsetzung beim Arbeitgeber geltend gemacht hat, kann man beim Arbeitsgericht Klage einreichen (ggf. auch ohne Rechtsanwalt).
Das Problem wird aber sein, die Ansprüche zu belegen. Vermutlich wird die Klage nach einigen Monaten/Jahren nach einer Verhandlung bei Gericht abgelehnt werden.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Du musst zur Gewerkschaft gehen, auch wenn Du keine Mitglied bist. Die helfen Dir.
auch wenn Du keine Mitglied bist
Anspruch haben nur Gewerkschaftsmitglieder, und in aller Regel wird - nachvollziehbar! - auch nur ihnen Unterstützung gewährt.
Es gibt in Arbeits- und Ausbildungsverträgen eine Ausschlussfrist für vertragliche Ansprüche. Im Regelfall wird diese auf 3 Monate nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses festgesetzt. Kurzum: es wird zu spät sein
Diese Ausschlussfrist kann (!) es geben - muss es aber nicht, dann gilt Die gesetzliche Frist von 3 Kalenderjahren.
Und glaubst du dem war nicht bewusst daß er dich abzockt? Der hat bestimmt deine Überstunden fein säuberlich irgendwo aufgeführt damit man eventuell was gegen Ihn in der Hand hat!? Wenn du also glaubst das du ohne irgendeinen Eigenbeweis was erreichst, dann träum weiter!