45 Minuten vor Dienstbeginn "wachmelden" gleich Arbeitszeit?
Ich arbeite bei einer Privatbahn als Zugbegleiter und muss mich 45 Minuten vor Dienstbeginn "wachmelden" (also Bescheid geben, dass ich für den Dienst bereit bin) gehört dies zur Arbeitszeit? Der arbeitgeber bezahlt erst ab eigentlichem Dienstbeginn. Danke für reichliche Infos
Zusatz: es gibt eine Regelung, dass die Übergangszeit von Dienstende bis Dienstanfang 11 Stunden betragen muss (auf dem Papier). Ich muss aber diese 45 Minuten vorher schon für die Firma für diesen Anruf bereitstehen??
3 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das unrechhtmäßig ist. Der Arbeitgeber stellt nur sicher, dass der Arbeitnehmer auch wirklich zur Arbeit erscheint, in nem zeitlichen Abstand, in dem er notfalls noch für Ersatz sorgen könnte.
Nein, das ist natürlich keine Arbeitszeit, denn Du bist weder am Arbeitsort noch arbeitest Du. Allenfalls kannst Du die Dir entstehenden Telephonkosten für einen einzigen Anruf pro Arbeitstag einfordern.
... oder sich einen anderen Job suchen, bei dem er sich nicht vor Dienstbeginn melden muss.
Ich nem mal an, das du kurz nach dem Aufstehen durchklingeln sollt um bescheidzugeben, das du kommst, damit sie Besser Planen können, wenn jemand ausfällt. Also du mußt nicht 45 min vorher auf Arbeit sein.
Das ist zwar ziemlich streng aber nein, warum sollte das Arbeitszeit sein. Die Zeit brauchst du ja mindestens vom Aufstehen bis zur Arbeitsstelle.