zum Wohle der Firma?

7 Antworten

wenn es ihn reicht das er uns alle Angestellten zum Wohle der Firma uns eine Stunde eher holen kann und die nicht Bezahlen muss

Das hätte Dein Chef wohl gerne, funktioniert aber nur bedingt.

Was steht denn zu Überstunden im Arbeitsvertrag?

Wenn dort steht, dass bis zu fünf Überstunden/Woche mit dem Lohn/Gehalt abgegolten sind, darf er das.

Steht nichts zu Überstunden im Arbeitsvertrag oder nur, dass Überstunden mit dem Lohn/Gehalt abgegolten sind, ohne eine genaue Zahl der Überstunden zu nennen, darf er das nicht.

Ohne Vereinbarung von Überstunden darf er diese nur aus "dringenden betrieblichen Belangen" anordnen, für "lau" müsst Ihr aber bestimmt nicht arbeiten. Entweder er muss diese Überstunden bezahlen oder auf ein Zeitkonto zum späteren Freizeitausgleich buchen.

Überstunden sollten generell sowieso die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Ohne Betriebsrat hat es ein AG allerdings einfacher, Überstunden anzuordnen, da er dazu keinen BR fragen muss

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Chef meint, dass seine Mitarbeiter eine Stunde früher kommen müssen, dann muss er das auch bezahlen.

Warum sollten die Leute denn umsonst arbeiten?

emesvau  25.02.2020, 13:16

Selbst das darf er nicht einfach so.

Oma1705  25.02.2020, 13:17
@emesvau

Natürlich nicht einfach so, aber wenn es aufgrund eines Auftrages nötig sein sollte und nur vorübergehend ist.

emesvau  25.02.2020, 13:22
@Oma1705

Das nennt man Überstunden, die sind ganz gewöhnlich. Hier spricht man aber von der regelmäßigen Arbeitszeit..

Oma1705  25.02.2020, 13:23
@emesvau

Als regelmäßige Arbeitszeit darf das nicht gelten, ganz klar. Das ist nur vorübergehend möglich.

Wenn Dein Arbeitsvertrag ausdrücklich auf eine 5-Tage - Woche zu je 8 Arbeitsstunden pro Tag hin definiert wurde , dann hättest Du hier allgemein schon eine Grundlage gemäß des bundesdeutschen Arbeitszeit-Gesetzes .

Nun käme es darauf an , ob in Deinem Arbeitsvertrag noch eine ausdrückliche Zusatzvereinbarung dahingehend enthalten ist , wonach im Bedarfsfall auch Überstunden / Mehrarbeit abverlangt werden können , oder nicht . Dieses entscheidet dann über den Grad der "Freiwilligkeit" .

All' dieses muß natürlich auch stets im Rahmen des ArbZG bewegen , wonach bei einer 5 Tage-Woche maximal 40 Stunden pro Woche erlaubt sind , bzw. dann 8 Arbeitsstunden pro Tag . Hiervon gibt es aber auch durchaus zulässige Ausnahmen .

Wenn der Arbeitgeber z.B. hinreichend stichhaltig betriebliche Notwendigkeiten aus unvorhersehbaren Ereignissen argumentieren und belegen kann , dann darf zeitweise durchaus auch mal Mehrarbeit , bzw. Überstunden angeordnet werden, welche(s) dann allerdings binnen bestimmter Fristen nach deren Entstehung wieder gemäß ArbZG in Form bezahlter Freizeit auszugleichen wäre(n) .

Wenn der Arbeitgeber dann z.B. in einzelnen Wochen die zulässige Arbeitszeit von 8 auf 9 Stunden pro Tag betriebsbedingt anhebt ( bis max. 10 Stunden an einzelnen Tagen darf ausnahmsweise verlängert werden ) , und dieses dann ebenfalls im Beispiel durch entsprechend weniger Arbeit in der Folgewoche oder im Folgemonat durch entsprechenden Abruf weniger Arbeitsstunden wieder ausgleicht , dann kann er Euch in dieser Zeit der Schwankung durchaus durchgehend gleichbleibend so entlohnen , als hättet Ihr kontinuierlich 40 h / Woche , bzw. 160 h / Monat gearbeitet .

Unterm Strich muß der AG damit die zeitweise(n) Mehrarbeit / Überstunden zumindest anschließend in bezahlter Freizeit doch "vergüten" .

Umkleidezeiten kann ein Arbeitnehmer jedoch nur dann als bezahlte Arbeitszeiten für sich geltend machen , wenn der Arbeitgeber ganz spezielle Arbeitskleidung verlangt und gleichzeitig deren Mitnahme oder Gebrauch abseits der Arbeitsstätte ausdrücklich untersagt .

Nein, kann er nicht.

Deine geregelte Wochenarbeitszeit ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten.

Wenn es hart auf hart kommt, sollte er dir erst einmal zeigen auf welches Gesetz er sich denn da berufen möchte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bei so etwas ist es entscheidend, wie der Arbeitsmarkt in der Branche aussieht und wie das in anderen Firmen gehandhabt wird, denn angenommen, du würdest einen Rechtstreit anzetteln und es möge sogar sein, dass du gewinnen wirst, aber in der Firma wirst du nicht alt werden.

Das bedeutet, in der Praxis herrscht "friss oder stirb".
Du erträgst es oder du suchst dir etwas anderes.

Das Recht spielt leider in der Praxis oft eine untergeordnete Rolle.

PeterSchu  25.02.2020, 13:25

"Das Recht spielt leider in der Praxis oft eine untergeordnete Rolle."

Aber wehe, du gibst in einem solchen Betrieb mal eine Krankmeldung zu spät ab. Da schlägt das Recht garantiert mit voller Härte zu.

Suboptimierer  25.02.2020, 13:27
@PeterSchu

Ja, der Arbeitgeber ist in vielen Branchen am Drücker, besonders in denen, wo es viele Kleinbetriebe gibt und eine geringe Bezahlung, denn die Arbeitnehmer können weder einer Gewerkschaft beitreten, noch sich an einen Betriebsrat wenden, noch sich eine Rechtsschutzversicherung leisten und für einen Anwalt in Vorkasse schon gar nicht gehen.

PeterSchu  25.02.2020, 13:31
@Suboptimierer

In der Frage ging es aber lediglich darum, wie die Gesetzeslage aussieht. Und das darf man doch auch so beantworten. Wenn man jedem gleich den Rat gibt, dass er großzügig auf sein Recht verzichten soll, unterstützt man diese Ausbeutung ja noch.

Suboptimierer  25.02.2020, 13:34
@PeterSchu

Dein Kommentar hatte das nicht zum Ausdruck gebracht, sondern unterstrichen, dass das Unternehmen in einer Machtposition ist. (Stichw. "Krankschreibung zu spät abgegeben")

PeterSchu  25.02.2020, 23:24
@Suboptimierer

Ich sehe da keine Machtpositon, sondern lediglich die Einhaltung von Gesetzen. Wenn sie auf der einen Seite eingehalten werden sollen, müssen sie das von der anderen Seite auch. Siehe Grundgesetz Artike 3.

Eine Machtposition macht der Betrieb allerdings daraus, wenn er zwischen den Zeilen sagt: "Du hast dich gefälligst, an Gesetze zu halten und ich umgekehrt nicht. Und wenn du protestierst, fliegst du."

Suboptimierer  26.02.2020, 09:40
@PeterSchu

Durch das natürliche Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage befindet sich immer jemand in der Machtposition. Je größer die Diskrepanz und Notwendigkeit der Sache fürs Leben, desto größer die Macht.

Das geht schon vor der Ausübung der Tätigkeit, bei der Bewerberauswahl los.
Und wir wissen beide, dass vieles nicht nachweisbar wäre und selbst wenn etwas nachweisbar wäre, dann hätte der Kläger davon nicht viel mehr, außer dass er sich gut fühlen kann, weil er der Gerechtigkeit genüge getan hat.