Alle in der Firma werden informiert, wenn ein Kollege krank ist. Ist das rechtens?

22 Antworten

wenn es für dem Arbeitsablauf innerhalb der Firma wichtig ist, dass man über Abwesentheit informiert ist, sehe ich da keine problem.

Allerdings hätte ich in einer Softwarefirma da eher an eine Anwesenheits Abwesenheits Datenbank gedacht, als an Mailverteiler.

Betrifft ja genauso Urlaub und andere Abwesenheiten. Wobei ich da öffentlich keienrlei Abwesenheitsgrund (öffentlich ersichtlich) eintragen würde.

Eine Info an die Arbeitsgruppe, den Chef und die Personalabteilung ist ausreichend.

@Wassertuermchen

Möglich. Aber dazu kennen wir die Arbeitsaufteilung in Deiner Firma nicht.

Aber was spricht bitte gene eine Abwesenheitsdatenbank. Da schaut man soweiso nur gezielt, wenn man Person xyz benötigt. In dieser könnte man auch leicht hinterlegen, wer im Eintragungsfall automatisch verständigt wird (Arbeitsgruppe)

Ihr seids ne Softwarequetschn und arbeitet mit schnöden Rundmails?

@fuchsi1970

Eine DB ist ja noch schlimmer. Dann kann man ja wirklich statistisch auswerten. Das ist im Sinne des BDSG sicherlich nicht erlaubt.

@Wassertuermchen

Bist Du Dir sicher, dass Du in einer SoftwareBude hackelst. Schon mal was von Berechtigungen gehört.

Eine Personalabteilung darf sowas auswerten, und wird es auch mit eigenen Bordmitteln tun.

@fuchsi1970

du glaubst auch an das Gute im Menschen, oder? ^^

Klar ist das erlaubt. Es darf halt eben nicht genannt werden warum, dann ist es OK.

Eine andere Regelung wäre auch ziemlich komisch - dann müsste man den Kollegen ja verbieten über die Abwesenheit eines Mitarbeiters zu hören.

Es ist leider alles aneder als klar das so etwas erlautbt ist, hier geht es um persönliche Daten, die dürfen nicht mal eben im ganzen Unternehmen verbreitet werden. Was geht es einen Mitarbeiter des Unternehmen an ob ein Mitarbeiter in einer ganz anderen Abteilung mit dem er nicht zu tun hat krank ist oder nicht. Eine Miteilung an alle Betroffenen genügt hier völlig, dafür kan man ohne großen aufwand Mailverteiler vorsehen.

Das ist der schnelle Weg um Arbeitszeit zu sparen, die für unnötige Telefonate oder Mails draufgehen würde. Es ist nicht verboten den Mitarbeitern im gesamten Haus dies mitzuteilen.

Auf Basis des § 3 BDSG würde ich behaupten, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens sein kann.

Warum soll das nicht rechtens sein, wenn der Kollege u.a. Ansprechpartner für seine Kollegen ist.